Claus Wergin Schwerin/Seehof, März 98
Die politische und soziale Bedeutung des Ehrenamtes
Beobachtungen einer Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern
1.Einführung
Das Ehrenamt, also das freiwillige, bürgerschaftliche und gemeinnützige Engagement, ist in aller Munde. Angesichts rigider Sparpolitik und Privatisierungstendenzen im sozialen, medizinischen, und kulturellen Bereich sowie auf dem Hintergrund, daß uns in Deutschland offensichtlich die Erwerbsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt ausgeht, ist die freiwillige unbezahlte Tätigkeit ein alle interessierendes Thema.
Durch den neuen Bericht an den Club of Rome
(O. Giarini, P. Liedtke, "Wie wir morgen arbeiten werden", Hoffmann und Campe, 1998) oder durch die Beschreibung des sogenannten Dritten Sektor, der unabhängig von Markt und Staat funktioniert (J. Rifkin, "Das Ende der Arbeit und ihre Zukunft", Fischer, 1997) ist das Ehrenamt in neuer Gestalt formuliert.Anfragen im Bundestag oder in den Landtagen, öffentliche Verlautbarungen und neue Förderprogramme weisen deutlich darauf hin, daß die Rahmenbedingungen des Ehrenamtes offensichtlich neu zugeschnitten und bestimmt werden müssen. Das Ehrenamt befindet sich in einem gesellschaftlichen Wandlungsprozeß; die bisherigen Fördermöglichkeiten und Grundannahmen scheinen nicht mehr zu stimmen.
Für die neuen Bundesländer gibt es zudem noch eine besondere Situation: In der sozialen Arbeit gemeinnützig tätiger Verbände wird ein Großteil der Mitarbeiter aus Mittel der Arbeitsförderung entlohnt. In der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern arbeiten beispielsweise ca. 85 v.H. aller Beschäftigten auf der Grundlage einer Förderung aus dem SGB III/AFG. Bedingt durch das Auslaufen bzw. die Begrenzung dieser arbeitsmarktpolitischen Programme - z.B. ABM und Lohnkostenzuschüsse Ost
(Strukturanpassungsmaßnahmen der §§ 272 ff des SGB III) - kann die ehrenamtlich-freiwillige Tätigkeit vieler bislang geförderter Arbeitnehmer zu einer Möglichkeit der Partizipation am Berufsleben werden. Somit kann auch ehrenamtliche Tätigkeit zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Berufsfähigkeit für jeden Einzelfall seine Bedeutung haben.Für viele Verbände der Freien Wohlfahrt, der Kultur und auch des Sportes bedeutet es zudem, daß ohne ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eigentlich keine sozial-kulturelle Arbeit denkbar ist. Wenn es nicht mehr genügend unentgeltlich Engagierte gibt, welche sich verbindlich und langfristig auf diese Form von Arbeit einlassen, dann können sich viele Verbände sozusagen von alleine auflösen.
Im nachfolgenden soll versucht werden, die Wandlungsprozesse des Ehrenamtes kurz zu beschreiben bis hinein in die aktuelle Situation. In Teil 3 und 4 sollen politische Handlungsfelder konzeptionell aufgezeigt werden; im 5. Teil sind praktische Beispiele genannt.
2. Das Ehrenamt im Wandel
Früher war das Ehrenamt an die feudalen Strukturen der Gesellschaft gebunden. So wurden beispielsweise Mitglieder des Adelsstandes in bestimmte gesellschaftliche Positionen der "Ehre wegen" eingesetzt. Amt und Ehre waren durch Besitz gesichert.
Ab der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts wird das Ehrenamt insbesondere durch die aufblühenden Vereine geprägt. Die Vereinsgeschichte im vorigen Jahrhundert beweist deutlich, daß die Nachwuchsfrage immer zuerst eine Frage nach den Kindern und dem verwandtschaftlichen Umfeld der jeweils aktiven Vereinsmitglieder war. Das ehrenamtliche Engagement war eine ehrenvolle und prestigeträchtige Aufgabe; es war verbunden mit lokaler und öffentlicher Anerkennung im Verein selbst und darüber hinaus im Gemeinwesen (Gemeinde bzw. Ortschaftsrat). Das damalige soziale Milieu und die Gewinnung von Ehrenamtlichen gehörten auf das Engste zusammen; sie waren Spiegel der entsprechenden Werte- und Gesinnungsgemeinschaft. Es waren die ehrenamtlichen Erwachsenen, die Lehrer, der Apotheker, der Richter oder die Frau Pastor, welche in den heimatlichen Vereinen den Ton angaben, und die nachfolgende Generation prägten. Man denke hier nur an die Gründung der ersten Rettungshäuser für verwahrloste Kinder in den Hafenstädten Hamburg oder Rostock durch das Engagement von H. Wichern zwischen 1840 bis 1850.
Mit dem schleichenden Zerfall und dem Bedeutungsverlust des Herkunftsmilieus wird auch das natürliche Band der Rekrutierung von Vereinen über die Kinder der alten Vereins- und Verbandsmitglieder durchschnitten. Es war nicht mehr selbstverständlich, daß die Söhne oder Töchter die Traditionslinien ihrer Eltern aufnahmen; sie engagierten sich
eigenständig und selbstorganisiert in eigenen Gemeinschaften (Gesellungen) und verbandlichen Strukturen.
Das Ehrenamt gewann somit in einige Bereichen eine neue Bedeutung im Prozeß der sozialen und politischen Integration in den selbstgewählten Milieus der Heranwachsenden.
Betrachtet man heute das ehrenamtliche Engagement in Vereinen und Verbänden, und noch dazu unter der besondere Situation der neuen Bundesländer, so wird Ehrenamtlichkeit zunehmend bedrängt durch:
In der DDR gab es eine spezielle Form des Ehrenamtes
, die in der Regel als gesellschaftliche oder politische Arbeit ein riesiges Potential an Menschen gebunden hatte. Diese gesellschaftliche Tätigkeit gehörte zum Teil in die Betriebe bzw. in die Wohngebiete. Gesellschaftlich aktive Bürger waren z.T. aus Überzeugung und Übereinstimmung mit den Zielen ihrer Arbeit tätig. Darüber hinaus wurde ihnen oft ein Freiraum eingeräumt, der entweder mit Fortzahlung der Lohnkosten abgegolten wurde oder als Anerkennung für die Besetzung gesellschaftlicher Hierarchiestufen seinen eigenen Wert besaß. Gesellschaftliche Arbeit war zudem von einer Professionalisierung durch die Verzahnung von Ehrenamt und Arbeitswelt geprägt.Kennzeichnende Nebeneffekte in der DDR waren:
Gesellschaftliches Engagement, politische Arbeit und ehrenamtliche Tätigkeiten wurden nach der Wende zum Teil massiv entwertet und in Einzelfällen kriminalisiert. Aus dem Aspekt "ich tue etwas für andere" ist der Aspekt "ich tue etwas für mich selbst" herausgewandelt worden. Basisdemokratische Ansätze und die Mitbestimmung von Bürgern in den gesellschaftlichen Organisationen waren in der DDR jedoch nicht die Praxis. Vielmehr gab es ein durchgehendes Prinzip von Lenkung und Leitung.
3. Ehre und Amt
Einerseits muß sich das traditionelle ehrenamtliche Engagement zukünftig auf eine dauernde Konkurrenz einstellen. Überall sind anonym nutzbare Angebote kommerzieller Anbieter von Erlebnispädagogik über Sport bis hin zur schulergänzenden Bildung in perfekter Unterhaltungsqualität zu finden. Bei solchem modisch-aktuellen Outfit und hauptamtlicher Professionalität kann ein Jugendraum eines Jugendverbandes, ein Vereinszimmer im Dorf oder die Attraktivität ehrenamtlicher Pflegearbeit bei der Volkssolidarität nicht mehr mithalten. Viele junge Menschen fragen zudem immer deutlicher nach dem für sie symbolisierbaren Tauschwert für das ehrenamtliche Engagement: Welchen Nutzen habe ich davon? Wem nützt es? Was setze ich ein - was erhalte ich im Gegenwert? Das klassische Ehrenamt hat auf dem Hintergrund dieser Fragen - Trendsetter - seine "Unschuld" verloren! Die Alternativen zur eigenen Lebensgestaltung sind zu vielfältig und zu attraktiv, die Vorteile einer Unabhängigkeit zu groß im Gegensatz zur langfristigen Bindung und zum verbindlichen Engagement im Vereinsleben.
Andererseits wird das Ehrenamt als sinnstiftende Arbeit zunehmend für viele Menschen an Bedeutung gewinnen. "Die dritte Schicht der Arbeit setzt sich für alle aus Eigenproduktion und freiwilligen unbezahlten Tätigkeiten zusammen. Diese stellen insbesondere und in zunehmendem Maße notwendige Komplemente oder auch Substitute zu bezahlten Tätigkeiten dar und sind eine Notwendigkeit für das effiziente Funktionieren einer modernen Dienstleistungs-gesellschaft überhaupt."
(P. Lieddtke, "Das Mehrschichtmodell der Arbeit", zit. aus einem persönl. Brief vom 13.11.97)
4. Ehrenamt in der Dienstgemeinschaft
Wenn die Grundannahmen im Wandlungsprozeß des Ehrenamtes im wesentlichen richtig sind, ist zu fragen, inwiefern eine offensive Sozial- und Jugendpolitik auf diese Prozesse angemessen reagieren kann.
Bei allen Tendenzen zur Professionalisierung, zur Privatisierung sozialer Aufgaben- und Leistungsbereiche (Pflegeversicherung) und bei allem Werteverlust traditionellen Vereinslebens bleibt das Ehrenamt unverzichtbar. Das bürgerschaftliche, unentgeltliche und gemeinnützige Engagement hat als dritter Sektor in der modernen postindustriellen Gesellschaft seinen eigenen Wert. Jeremy Rifkin beschreibt es aus seiner amerikanischen Sicht so: "Wenn die noch arbeitende Bevölkerung mehr freie Zeit zur Verfügung hat als früher und die Arbeitslosen gezwungener Maßen dem Müßiggang frönen, dann könnte man diese brachliegende Arbeitskraft ja genauso in sinnvoller Weise für gemeinnützige Aufgaben einsetzen. Vielleicht könnte daraus ein Bereich entstehen, der unabhängig von Markt und Staats funktioniert."
( J. Rifkin, "Das Ende der Arbeit", Seite 180)Ebenso scheint es wichtig zu sein, daß sich die Vereine und Verbände der sozialen Arbeit als moderne Dienstleistungszentren verstehen lernen. Dienstleistung wird hier verstanden als sozial-kulturelle Arbeit für das Gemeindewohl in Freizeit, Bildung, Kultur, Sport, Fürsorge; es geschieht orts- und lebensweltnah.
In diesem Sinne kann das Ehrenamt auch die bi-polare Form (i.S. von Rauschenbach u.a.) zur hauptamtlichen Tätigkeit in der Art einer Personalorganisation werden. Zum Beispiel kann der Ehrenamtliche als das pädagogisch-soziale Naturtalent, als Innovator und Anreger von außen (das noch unentdeckte Fußball- oder Spieltalent, der Spiegel von außen) tätig werden und die Hauptamtlichen ergänzen. Er kann aber auch eine qualifizierte Fachkraft sein, die in vertraglich regulierten Formen stundenweise freie Mitarbeit anbietet, weil auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt z.Z. kein freier Arbeitsplatz ist. (siehe z.B. Sporttrainer oder freie Mitarbeiter an Jugendkunstschulen),
In jedem Fall bleibt auch der ehrenamtliche Mitarbeiter aus Überzeugung (der "Gesinnungsmitarbeiter") als wichtiges und unverzichtbare Komplement der sozialen Arbeit bestehen.
Diese unterschiedlichen Typologien können nur eine unvollständige Aufzählung sein; sie erscheinen aber kompatibel zu einem modernen und bedarfsgerechten System sozialer Arbeit (Dienstleistung) und auf dem Hintergrund der sich verändernden Arbeit zu sein. Das Ehrenamt als sinnstiftendes Lebenselememt in einer Zeit, in der uns die Arbeit für alle Menschen verloren gegangen ist, darf nicht unterschätzt werden.
Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist seit kurzem das Kinder- und Jugendförderungsgesetz in Kraft getreten. In den §§ 7 und 8 dieses Gesetzes sind die rechtlichen Bestimmung zur Stärkung des Ehrenamtes enthalten. Während des dreijährigen Gesetzgebungsverfahrens haben diese beiden Paragraphen zu vielen Auseinandersetzungen in der Koalititionsregierung geführt. Ganz unterschiedliche Positionen wurden hierzu von den Regierungsparteien vertreten. Während die CDU-Fraktion des Landtages die Verstaatlichung des Ehrenamtes und ein Fortschreitendes Anspruchsdenken gegenüber dem Staat kritisierte, gingen die Regelungen zur Stärkung des Ehrenamtes innerhalb dieses Gesetzes der SPD-Fraktion nicht weit genug. Zum einen ist in dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz ein Rechtsanspruch auf Beratung und Fortbildung der ehrenamtlich Tätigen gegenüber den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe verankert. Zum anderen besteht nach diesem Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern nunmehr auch die Möglichkeit, Freistellung von der Arbeit unter Lohnfortzahlung für ehrenamtliche Tätigkeit in Bereichen der Jugendhilfe zu erhalten. Dieses Gesetz will in Mecklenburg-Vorpommern das ehrenamtliche Engagement anregen und fördern; es delegiert einerseits Aufgaben zur Unterstützung dem Land zu und weist anderseits die Gemeinden und Kreisen sowie die Verbände auf Spielräume für eigene Unterstützungsmöglichkeiten hin.
Es wird in den kommenden Jahren in den neuen Bundesländern eine Vielzahl von Mitarbeitern der sozialen Arbeit, der Jugendhilfe, der Kultur und des Sportes geben, die zwei Jahre in ABM und ca. drei Jahre über LKZ (§§ 272 SGB III) beschäftigt waren aber dennoch auf dem ersten Arbeitsmarkt keinen Platz finden werden. Die Professionalität dieser Mitarbeiter ist ein gesellschaftlicher Wert. Durch eine flexible Förderung der ehrenamtlichen und z.T. auch nebenberuflichen Tätigkeit kann dieser Wert auch zukünftig nutzbar bleiben. Will man nach konkreten politischen Handlungsfeldern fragen, darf man nicht in den Fehler verfallen, ungeprüft und losgelöst von den sich nicht gleichmäßig vollziehenden Wandlungsprozessen einen Methodenkatalog zur Förderung des Ehrenamtes aufzustellen.
Der Erosion der Dienstbereitschaft und einer gewissen Entsolidarisierung in der Gesellschaft kann mit von oben in Gang gesetzten Förderprogrammen nur z.T. begegnet werden.
Über das Ehrenamt (die Bürgerarbeit im modernen Sinne) sollen die Verbände der Kultur und des Sportes, die Liga der freien Wohlfahrt, die Jugendverbände ebenso ins Gespräch kommen wie die Vertreter der Industrie, des Handwerks, der Kirchen und der Gewerkschaften. Eine breit angelegte Gesprächsebene in Veranstaltungen, Fachkongressen, Foren und Beiträgen in der Fachpresse wird dann unweigerlich zu einer gemeinsam getragenen Programmatik mit finanziellen Auswirkungen und Regelungen auch angesichts unserer Situation auf dem ersten Arbeitsmarkt führen müssen. Das Thema gehört an die Schulen wie in die Weiterbildungszentren. Die Zertifizierungen ehrenamtlich Tätiger ist ebenso zu überlegen, wie die Freistellung von der Arbeit in anderen Bereichen der sozialen Arbeit oder die Honorierung von Leistungen.
Damit das Ehrenamt wieder gestärkt wird, gibt es eine Reihe von Überlegungen, die gesellschaftliche Übereinkünfte und teilweise Regelungen voraussetzen, jedoch nur begrenzter finanzieller Mittel bedürfen. Jeder Träger der sozialen, kulturellen bzw. sportlichen Arbeit kann diese Überlegungen prüfen und sie als AnEHRkennung in seine Organisationsform übertragen. Hierzu gehören beispielsweise:
a) Die Berücksichtigung ehrenamtlicher Tätigkeit als Praktikumszeit bei bestimmten Ausbildungsgängen oder bei Anwartschaften für die Anstellung als Bonus.
b) Ehrungen z.B. durch Preise, die Gewährung eines Stipendiums zur kostenfreie Teilnahme an Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen oder ein Aktionstag des "Ehrenamtes" in einem Kreis oder i einem ganzen Land.
c) AnEHRkennungen und Auszeichnungen in der Öffentlichkeit (siehe Ehrungen des Bundespräsidenten) bzw. Einladungen zu einem Jahresessen oder einer anderen "Danke - schön - Verantstaltung"
d) Werbung und Dank für das Ehrenamt durch eine besonders gestaltete Telefonkarte: "Ich bin ehrenamtlich im Kreis ... tätig!"
e) Nutzung der Medien im Sinne eine Werbung, Vorstellung und Auswertung der ehrenamtlichen Tätigkeit auch als Jornalistenwettbewerb denkbar
f) Aufwertung von Gruppenleiterausweisen und anderen ehrenamtlichen Zertifikaten; ggf. Erleichterung und Ermäßigungen bei öffentlichen Rechtsträgern
g) Berücksichtigung ehrenamtlicher Tätigkeit bei der Studienplatz- bzw. Wehrdienst- oder Zivildienststellenvergabe in Nähe des Wohnraumes
Weitere Möglichkeiten zur Stärkung des Ehrenamtes bzw. auch der nebenberuflichen Tätigkeit ergeben sich durch Möglichkeiten landesrechtlicher Ausgestaltung. Hierzu gehören inbesondere:
a) Freistellungsgesetze bzw. - verordnungen, die Arbeitnehmern die Chance bieten in Übereinstimmung mit den Tarif-Partnern, bis zu fünf Arbeitstagen in einem Jahr ehrenamtlicher Tätigkeit nachzugehen. (unter Lohnfortzahlung, oder mindestens auf der Grundlage der Fortzahlung der notwendigen arbeitgebergebundenen Sozialbeiträge siehe Beispiel § 8 KJfG M/V und FrStVOM/V)
b) Freistellung vom Unterricht für Schüler, Azubis u.a. bis zu 5 Tagen im Jahr bei Veranstaltungen bzw. Maßnahmen in der Jugendhilfe
c) weitgehende und betrieblich abgestimmte Berücksichtigung der regelmäßigen ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Festsetzung der Dienst- und Schichtzeiten sowie die Anerkennung als "wichtiger Grund" bei Beurlaubungen zur ehrenamtlichen Tätigkeit
d) Übernahme der im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallenden Kosten: Porto, Fahrten, Telekommunikation, Fachliteratur und die Teilnahme an Kursen
e) Gewährung eines Versicherungsschutzes analog den geltenden Regelungen für Gemeinde- Stadt und Kreisräte
f) Ausbau von Stellen als Vermittlungs- und Beratungsbörse für ehrenamtlich- bzw. nebenberuflich Tätige
g) Erweiterung und Verbesserung bestimmter einkommens- und steuerrechtlichen Vergünstigungen
h) Mitfinanzierung von Kosten der Kinder- bzw. Sozialbetreuung, die in Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. Alleinerziehender) entstehen
i) Weitgehendste Kostenerstattung bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ehrenamtlich Tätiger (Siehe hierzu auch KJfG M/V Paragr. 9, Fortbildung)
Die Liste dieser praktischen Überlegungen ließen sich wahrscheinlich noch verlängern; ich gehe davon aus, daß es in jedem Geschäftsbereich Überlegungen in diesem Sinne gibt. Um so wichtiger scheint es mir zu sein, den gesellschaftlichen Verständigungsprozeß über die Bedeutung eines modernen Ehren- oder Bürgeramtes für den Arbeits- , Sozial und Kulturmarkt breit angelegt zu diskutieren und letztlich auch zu honorieren.
Die gemeinnützigen Verbände scheinen aus meiner Sicht hier eine tragende Initiatorenrolle übernehmen zu können.