Claus Wergin Schwerin,                                                                                               März 2000
 
 

Konzepte zur Partizipation und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus landesplanerischer Perspektive

(Vortrag für das Seminar des Deutschen Institutes für Urbanistik "Mitwirkung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - Hindernisse, Probleme, Erfolge" am 20 bis 22. März 2000 in Berlin)







Einführung

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bedeutet Wagnis und Weiterentwicklung unserer Demokratie. So definieren wir es gerne als Erwachsene und haben eine Idealvorstellung von der Teilhabe junger Menschen an unserem gesellschaftlichen Leben. Das Interesse junger Menschen jedoch an der Politik scheint sehr gering zu sein. Kann sich dieses in den kommenden Jahren ändern? Werden unsere initiierten Beiteiligungsverfahren in den Kommunen die – um es mit der Shell-Studie zu sagen – Jugend- bzw. Politikerverdorssenheit auflösen können? Werden die vielen Methoden zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden kommunalen Belangen auch Wirkung zeigen? Werden junge Menschen zukünftig mehr und intensiver kommunale Politik gestalten?

Viele Gesetze und andere rechtlichen Bestimmungen stehen uns schon jetzt für die Mitbestimmung zur Verfügung. Unterschiedliche Methoden der Beteiligung haben sich in den vergangenen Jahren bereits bewährt. Ich werde in dieser Einführung versuchen, anhand von politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Ziele und Wege der Beteiligung zu beschreiben. Gestatten Sie mir, dass ich hierzu manchmal auf die besondere Situation des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingehe und Ihnen auf dem Hintergrund der Koalitionserklärung zwischen SPD und der PDS Beispiele für Beteiligungs- und Fördermöglichkeiten aufzeige bzw. auf einige beispielhafte Aktionen von Kommunen und Verbänden auch in Schleswig-Holstein verweise.

1. Grundsätzliches

Deutsche und regionale Jugendstudien verdeutlichen, daß die Distanz junger Menschen gegenüber Parteien, Gewerkschaften und Verbänden erheblich zugenommen hat. Mann kann in diesem Zusammenhang von einer massiven Vertrauenskrise gegenüber diesen Organisationen aus der Sicht unserer Jugend sprechen. Das Ergebnis einer repräsentativen Befragung der 14- bis 18 Jährigen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 98 öffnet uns die Augen: Nur 7,7% der befragten Altersgruppe sind sehr stark oder stark an der Politik interessiert; jedoch über 65 % aller Befragten äußerten deutliches Desinteresse an der Politik. Insbesondere den großen Parteien scheint die nachfolgende Generation weder nahe zu stehen, noch trauen sie ihnen zu, die Probleme der Gesellschaft zur lösen. 62% aller befragten junge Leute in Mecklenburg-Vorpommern gehen davon aus, daß sich keine der Parteien ihrer Probleme und Wünsche annimmt. Ebenso sieht es auch die 1997 veröffentlichte Shell-Studie. Sie kommt zu dem Schluß, daß deutschlandweit die Mehrzahl aller jungen Menschen kein Vertrauen in die politischen Gremien, Gewerkschaften oder in die Kirchen haben. Vielmehr trauen sie Bürgerinitiativen, Menschenrechtsgruppen aber auch der Polizei zu, in der Gesellschaft etwas zu bewegen.

Machen wir uns nichts vor: Wir haben es offensichtlich mit einem Rückzug der jungen Generation aus dem politischen und sozialen Leben in Ost und West zu tun. Weder in Parteien noch in Jugendverbänden oder anderen Organisationen - der Sport scheint hier wohl ausgenommen zu sein - engagieren sich junge Menschen langfristig auf Dauer und als festes Mitglied.

In der erwähnten Schülerstudie Mecklenburg-Vorpommern (1997/8) steht: "Grundsätzlich wird von den Jugendlichen soziales Engagement hoch eingeschätzt, woraus allerdings nicht der Schluß gezogen werden kann, daß diese Wertschätzung zugleich dazu führen würde, sich selbst zu engagieren." 85,4 % der Befragten finden es gut und richtig, daß es Leute mit Engagement gibt.

Von allen Befragten finden 78 %, daß es zu wenige Menschen gibt, die sich über ihre Probleme hinaus für andere einsetzen. "Es gibt nach Ansicht der Jugendlichen drei - eher unterschiedliche - Möglichkeiten, die dazu beitragen können, gesellschaftliche Probleme zu verändern. Zum einen favorisieren sie einen Weg der zunächst in dem eigenen engeren Kontext nach Veränderungspotentialen sucht. Zum anderen verweisen sie die Probleme an ihrer Meinung nach Zuständige, in dem sie entsprechende Stellen zum Engagement auffordern wollen. Damit lokalisieren sie ihr eigenes Engagement im unmittelbaren Umfeld und entwickeln außerdem eine Art von "Delegationsprinzip". ... Zum dritten finden nahezu ein Viertel der Jugendlichen es wichtig, aktiv in Vereinen und Verbänden mitzumachen."

Das bedeutet, daß hier offensichtlich Chancen verborgen liegen; den Verbänden und Vereinen wird eine größere Wertschätzung entgegengebracht als anderen. Ebenso macht dieses Votum der Jugendlichen deutlich, daß sie einen organisatorischen Rahmen benötigen, den sie nicht ohne weiteres aus sich selbst heraus herstellen können. Ich warne also davor, Jugendliche als unpolitisch oder als unsozial zu bezeichnen. Sie sind vielleicht nur müde, sich in den bestehenden Strukturen zu engagieren, denn immerhin antworten 90 % der Jugendlichen in einer Studie aus dem Jahre 1994, daß "Demokratie" für sie etwas wertvolles ist. Wie kann dieses demokratische Potential nutzbar gemacht werden?

Noch einmal ein Blick in die Shell-Studie 97. Ihre Ergebnisse überraschen, denn die Engagementbereitschaft ist hoch, doch an Bedingungen geknüpft. Nach den Motiven zum Mittun befragt, landet

auf Platz 1: "Engagement muß Spaß machen",

auf Platz 2 landet: "Ich muß jederzeit wieder aussteigen können",

auf Platz 3 landet: "Ich muß mitbestimmen können, was ich genau tue",

auf Platz 4: "Ich will meine besonderen Fähigkeiten einbringen können"

und auf den letzten beiden Plätzen landen: "Ich möchte dabei Geld verdienen und ich möchte für die geopferte Zeit durch Freistellung entschädigt werden.

"Jugendliche wollen also etwas tun, was Sinn hat und Spaß macht und wobei sie mitbestimmen können. Gefragt sind vor allem mehr Freiräume für eigene Ideen und eigenes Gestalten sowie mehr Gemeinschafts- und Erfolgserlebnisse. Jugendliche sind durchaus bereit, in ihrer Freizeit etwas freiwillig zu tun, lassen sich aber nur ungern von anderen unter Zeitdruck setzen. Da zudem das Freizeitverhalten im Zeitalter von Handy und Computer immer schnellebiger und spontaner wird, können auch Tätigkeiten in der Freizeit nicht von Ewigkeit zu Ewigkeit angelegt sein; Engagement von jungen Menschen ist Engagement auf Zeit. Wer hingegen Lebenszeitbindungen erwartet oder fordert, muß mit Ausstieg und innerer Kündigung rechnen. Soziales Engagement in der Freizeit steht bei Jugendlichen immer mehr unter dem Vorbehalt jederzeitiger Kündbarkeit. Mitarbeit und Mitgliedschaft müssen neu definiert werden von Organisationen und Vereinen, die eine Zukunft haben wollen." ( sinngemäß nach Dr. Dieter Tiemann aus "Jugend und Demokratie", Aufsatz, Landesregierung S.-H.)

Beteiligungsverfahren sind einerseits eine Chance für Kinder und Jugendliche durch soziales, ökologisches oder politisches Engagement an der Veränderung ihrer Lebenswelt mitzuwirken; andererseits ist es die Chance der Erwachsenen, die Interessen des Gemeinwohls der Jugend nahe zu bringen. Das Wagnis der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Problemen und kommunalen Belangen besteht vor allem in dem Vertrauen in diese Generation. Wenn wir als Erwachsene und politisch Verantwortliche unseren Kinder nicht zutrauen, Mitverantwortung zu übernehmen unterliegen wir dem Irrtum, daß Demokratie und Engagement von alleine gelernt werden. Hier gilt auch die simple Volksweisheit: "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr". Wer frühzeitig auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen setzt und in seine Planungen einbezieht kann davon ausgehen, daß diese Generation gelernt hat, Verantwortung zu übernehmen.
 
 
 
 
 
 

2. gesetzliche Grundlagen

Betrachten wir im Folgenden kurz die bereits bestehenden Gesetze und rechtlichen Regelungen, die uns schon jetzt die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen.

Agenda 21

Hier heißt es in Kapitel 25 unter der Überschrift "KINDER UND JUGENDLICHE UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG", daß die Einbeziehung der heutigen Jugend in umwelt- und entwicklungspolitische Entscheidungsprozesse und ihre Beteiligung mitentscheidend für den langfristigen Erfolg der Agenda 21 ist:

" Es ist zwingend erforderlich, daß Jugendliche aus allen Teilen der Welt auf allen für sie relevanten Ebenen aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden, weil dies ihr heutiges Leben beeinflußt und Auswirkungen auf ihre Zukunft hat. Zusätzlich zu ihrem intellektuellen Beitrag und ihrer Fähigkeit, unterstützende Kräfte zu mobilisieren, bringen sie einzigartige Ansichten ein, die in Betracht gezogen werden müssen." (Nr. 25.2)

Jedes Land so heißt es in der Agenda weiter, soll in Absprache mit seiner Jugend und deren Organisationen einen Prozeß in Gang bringen, der den Dialog zwischen der Jugend und der Regierung auf allen Ebenen fördert und Kindern und Jugendlichen Gelegenheit geben, ihre Ansichten zu Regierungsentscheidungen darzulegen.

Was ist nun die einzigartige Ansicht, die die Kinder haben könnten und die nach der Agenda 21 unbedingt in Betracht gezogen werden muß?

Mit den Augen unserer Kinder unsere Städte betrachtend, würden wir uns wohl grauen vor soviel Gefahren, Reizen und Verboten. Kinder sind nämlich wie unsere Vorfahren: Sie sind Jäger und Sammler, bauen Flitzebogen, stauen Wasser und schaffen sich Baumhütten. Aus ihrer Sicht betrachtet gleichen unsere Gärten und manchmal auch unsere Parkanlagen eher Friedhöfen. Sie sind nicht zur fröhlichen Nutzung bestimmt; man darf die Wege nicht verlassen, keinen Sand aufnehmen und verstreuen und auf keinen Fall Blumen pflücken - "... das alles gehört sich nicht" - sagen zu mindestens die Erwachsenen.

Es gibt Beispiele dafür, daß Kinder im moderierten Gespräch mit Städteplanern ihre Gefahrenpunkte in der Stadt benannt haben oder mit Planern durch die Straßen ihrer Stadt gegangen sind und auf Unzulänglichkeiten aufmerksam gemacht haben. Kinder haben anders als wir Erwachsenen einen Blick für die fehlende Ampel, für die große Tür die nicht alleine aufgeht, für den schmutzigen Sand im Buddelkasten, für die Scherben auf dem Fußballfeld, für Unebenheiten im Gehwegpflaster. Die Agenda sagt, weil dieses ihr heutiges Leben beeinflußt und Auswirkungen auf ihre Zukunft hat, sollen wir sie rechtzeitig beteiligen und nicht darauf warten, daß sie aus unserer Sicht alt genug dafür sind. Wenn wir zu lange warten könnte die nachfolgende Generation mit destruktiven Mitteln reagieren oder durch Graffiti an unseren Wänden Hilfeschreie aussenden.

In Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention heißt es unter der Überschrift "Berücksichtigung des Kindeswillens":

"Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden."

Wir wissen heute, daß bereits Schulkinder ein sehr genaues Bild von ihrer Gemeinde haben und durchaus fähig sind, an Beteiligungsprozessen teilzunehmen. Sicher werden sich Kinder und Jugendlichen nicht schriftlich an einem formalisierten Anhörungsverfahren beteiligen, aber innerhalb eines durch geschulte Pädagogen moderierten Gespräches ist dies ohne weiters möglich. In der UN-Kinderrechtskonvention ist bewußt auf Verwaltungsverfahren hingewiesen worden. Hiermit hat der Gesetzgeber die Beeinflussung von kommunalen Planungsprozessen im Blick.
 
 

In & 8 des SGB VIII (KJHG) heißt es :

"Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen". Und an anderer Stelle wird die Jugendhilfe aufgefordert, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Jugend(hilfe)politik kommt also gar nicht umhin, Kinder und Jugendlichen Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Der Grundgedanke ist, (so der ehemalige Referatsleiter aus dem Jugendministerium Schleswig-Holsteins, Dr. Dieter Tiemann): "ohne den Ausbau von Mitbestimmung und Mitverantwortung in einer neuen Bürgergesellschaft läuft in Zukunft gar nichts. Wenn ein breiter Rückzug junger Menschen aus dem sozialen Leben zu verzeichnen ist, müssen Interventionsstrategien der Kinder- und Jugendpolitik einschließlich der Schulpolitik ebenfalls breit angelegt sein. Möglichst verschiedene Beteiligungsangebote müssen allen Kindern und Jugendlichen dort gemacht werden, wo sie sich für die Gestaltung ihrer Lebenswelt interessieren."

3. Grundsätze der Beteiligung
Ich will im folgenden einige Grundsätze beschreiben, die als Beteiligungsatmosphäre, - "Partizipationskultur" - beschrieben werden können. Diese entsteht durch:
Dieses gilt im besonderem Maße für alle politischen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche berühren. Sind in unseren Einrichtungen, Organgisationen und Verbänden Mitgestaltungsrechte von Kindern und Jugendlichen häufig noch nicht vorgesehen, so gilt dies in der Politik noch viel mehr. Da eine aktive Politikbeteiligung bisher erst mit 18 Jahren begonnen hat, sind diejenigen, die jünger sind, im politischen Raum in der Regel nicht präsent. Diese Altersgrenze ist ja erfreulicherweise in Mecklenburg-Vorpommern und auch in anderen Bundesländern für die Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabgesetzt worden und leistet damit einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur verbesserten Politikfähigkeit von Jugendlichen.

Dem Mangel an Kinder- und Jugendbeteiligung wollen Beteiligungsmodelle begegnen, die u.a. in den letzten Jahren vor allem in Zusammenhang mit der Verabschiedung des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes entstanden sind. (Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Initiativen "S.-H. oder M.-V. - ein Land für Kinder" und an die Arbeiten des Professors Stange von der Fh Lüneburg) Partizipation von Jugendlichen macht nur dann Sinn, wenn Jugendliche auch wirklichen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen können. Ein Jugendbeirat bzw. Jugendparlament so weit es sich am parlamentarischen Muster orientiert, erfüllt nach Auffassung unseres Landesjugendringes in Mecklenburg-Vorpommern diese Bedingungen noch nicht. Vielmehr präsentieren sich diese Jugendparlamenten meist nur als "Spielwiese" mit parlamentarischen Methoden und Gepflogenheiten, die von der Mehrzahl der Jugendlichen als ungeeignete Beteiligungsform erlebt wird. Will man Jugendliche besser beteiligen, muss man an ihren Einstellungen und Lebensrealitäten ansetzen. Die Lebenswelt – also das was Kinder und Jugendliche in unseren Städten und Dörfern erleben - muss ernst genommen werden, um dieses danach in konkrete, nachvollziehbare Politik umzusetzen. Vor diesem Hintergrund sind verschiedene Beteiligungsmodelle denkbar, die unter Berücksichtigung der vielfältigen Strukturen zu entwickeln sind. Die Beteiligungsformen werden dabei z.B. in kleinen Gemeinden anders aussehen müssen, als in der Großstadt. In jedem Fall sind aber einige grundlegende Überlegungen voranzustellen und entsprechende Bedingungen zu berücksichtigen:

"Gute" Beteiligungsformen sind dadurch gekennzeichnet, dass Kinder und Jugendliche freiwillig, unter Begleitung von Erwachsenen, an einem gemeinsam formulierten und transparenten Ziel mit hoher Verbindlichkeit in überschaubaren Prozessen arbeiten. Kinder sind nicht gleich Kinder. Nicht nur die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen unterschieden werden, auch Kleinkinder, Grundschulkinder und Teenager haben unterschiedliche Wünsche an ihre soziale und sachliche Umwelt. Die unterschiedlichen Altersgruppen unterscheiden sich in ihren Kompetenzen, sich zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund ist es unumgänglich, verschiedene Beteiligungsformen zu unterscheiden. Kinderbeteiligung muss beispielsweise Spaß machen, sonst verliert sie schnell ihre Anziehungskraft für Kinder und Erwachsene. Aus diesem Grunde wird Kinderbeteiligung immer eine Gratwanderung zwischen Arbeit (Ernst) und Freizeit (Spaß) sein müssen. Wichtig ist ferner, dass Erfolge jeweils vor Ort greifbar werden (Projekte zum Anfassen). Das früzeitige Eingebundensein von Kindern und Jugendlichen in Projekte (z. B. in der Schule) führt, wie zahlreiche Erfahrungen zeigen, durch das persönliche Engagement zur Verantwortlichkeit für die Erhaltung und den Schutz gemeinsam entstandenen Projekte und Räume. Durch ihre eigene Beteiligung entwickeln Kinder die Fähigkeit zu kritischer Reflektion und zum Perspektivenvergleich, was grundlegend für die Selbstbestimmung politischer Meinung ist. Partizipation von Kindern ist nicht nur ein Ansatz, um mehr soziale Verantwortlichkeit und Kooperationsfähigkeit zu entwickeln, es ist der Weg zur Entwicklung einer psychisch gesunden Person.
 
 
 
 

4. Methoden

Welche geeigneten Methoden der Beteiligung haben sich in den letzten Jahren in der Praxis bewährt? Im Folgenden soll ein kleiner Methodenkatalog vorgestellt werden. (aus Methodensammlung Prof. W. Stange, Lüneburg, im Buch "mitreden - mitplanen - mitmachen" des Deutschen Kinderhilfswerkes)

          a Befragungsaktionen mit ausgewählten Gruppen:

    Ausgewählte Gruppen (Schulklassen, Kita-Gruppen, Platzgruppen) werden mit unterschiedlichen Methoden zu einem Thema befragt. Der Aufwand ist in der Regel sehr hoch und ein gut überlegter Interviewleitfaden muß erarbeitet werden, der die Fragen enthält, die die Kinder oder Jugendlichen beantworten sollen.

    b Dialog- und Kommunikationswände:

    Es kann z.B. parallel zu einer Veranstaltung oder Befragungsaktion an den Orten über die entschieden werden soll große Papierwände zur allgemeinen Meinungsäußerung aufgestellt werden. Dies ist auch im Freien möglich. So beteiligen sich auch jugendliche Anwohner oder Passanten die vielleicht nicht zur öffentlichen Anhörung gekommen sind, oder die Chance einer gezielten Befragung hatten. Regelmäßig müssen diese Meinungswände ausgewechselt und möglichst mit Kindern und Jugendlichen ausgewertet werden.

    c Fotostreifzüge:

    Kinder und Jugendliche fotografieren die Gemeinde aus ihrer Sicht. Im Anschluß werden die Ergebnisse den Planern oder Verantwortlichen gezeigt und gemeinsam ausgewertet. Das Motto bzw. Thema des Fotoauftrages muß klar beschrieben sein; z.B. "fotografiert blöde Orte in eurem Stadtteil"

    d Jugendeinwohnerversammlung:

    Alle Kinder und Jugendlichen werden von der Gemeinde zu einer Jugendversammlung eingeladen, um aktuelle Themen, kommunale Probleme oder Planungen zu besprechen. Dies ist zwar ein schnelles Verfahren, aber die Mobilisierung der Beteiligten kann zum Problem werden. Hier ist man auf qualifizierte Fachkräfte (Brückenpersonen) angewiesen.

    e Jugend-TÜV:

    Durch das Kleben eines Punktes, bewerten Jugendliche ihre Situation, ihren Stadtteil, ihre Freizeitmöglichkeiten o.ä. Dies kann beispielsweise an einem großen Stadtplan geschehen oder als Einstieg für eine Jugendeinwohnerversammlung verwandt werden.

    f  Kinder- und Jugendsprechstunde:

    Im Blick sind regelmäßige Sprechstunden, bei denen Kinder und Jugendliche gegenüber Gemeindeverantwortlichen ihre Fragen, Wünsche, Kritiken oder Vorschläge vorbringen können. "Jugend berät den Bürgermeister" - unter diesem Titel gab es hier in Berlin vor einigen Jahren eine ähnliche Initiative.


In dem erwähnten Buch von Prof. W. Stange sind viele weitere Methoden benannt, wie Kinder und Jugendliche zur Mitbestimmung verlockt werden können und der Platz würde hier nicht ausreichen, diese Methoden hier alle vorzustellen.

Allen diesen Methoden ist jedoch gemeinsam, daß Mitbestimmung und Mitverantwortung die Schlüsselbegriffe sind. Partizipation und Engagement dürfen keine exotische Ausnahme im Leben von Kindern und Jugendlichen sein, sondern müssen zum selbstverständlichen Alltag werden. In der Bundesrepublik hat z.B. die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein bisher einen deutlichem Vorbildcharakter. Jede Gemeinde in Schleswig-Holstein soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln. Der Gesetzgeber in Schleswig-Holstein hat bewußt darauf verzichtet, den Gemeinden vorzuschreiben, wie diese Beteiligung sichergestellt wird. Die dortige Landesregierung hat in der Vorbereitung der Gemeindeordnung wiederholt deutlich gemacht, daß jede Gemeinde selbst entscheiden soll, weiches Mitbestimmungsmodell für die jeweiligen lokalen Umstände angemessen ist.
 
 

5. Beispiel Mecklenburg-Vorpommern
                                               siehe auch: www.jugend.in-mv.de

In der Koalitionsvereinbarung in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern wird an mehreren Stellen auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hingewiesen. Unter den Ziffern "Jugendpolitik" (Nr. 113) heißt es, daß

"Projekte zur Schaffung von Kinder- und Jugendparlamenten als Möglichkeit der frühzeitigen Einbindung in politische Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene ... " aus dem Landesjugendplan gefördert werden sollen. Und unter der Ziffer 182 der Koalitionsvereinbarung steht: "Die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Bürgerinitiativen sollen ausgebaut werden. ... Kindern und Jugendlichen ist ein Anspruch auf Mitwirkung in denjenigen kommunalen Angelegenheiten zu eröffnen, die sie selbst betreffen. " Die Koalitionäre haben also zum einen ein Förderinstrument zur Mitbeteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen und zum anderen - so interpretiere ich die Ziffer 182 - eine Änderung der Kommunalverfassung im Blick. Somit sind, zu mindestens politisch betrachtet, die Weichen zu Kinder- und Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene gestellt worden. Bislang konnten Projekte, die die Beteiligung von jungen Menschen vorsahen aus der Gemeinschaftsaktion "Mecklenburg-Vorpommern - Land für Kinder" unterstützt werden. Diese Gemeinschaftsaktion zwischen dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Land Mecklenburg-Vorpommern wurde 1995 gegründet und verfügte bislang über einen kleinen Fonds.

Ein weiteres deutliches politisches Zeichen in unserem Land ist die Herabsenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahren. Auch hier sind offensichtlich politische Zeichen gesetzt, junge Menschen mehr für das Gemeinwohl zu interessieren. Dieser Prozeß wird jedoch nur gelingen, wenn er zugleich mit breit angelegter politischer Bildungsarbeit einher geht. Wenn nämlich junge Erwachsene deutlich Wahlabstinenz üben, ist dieses auch ein Zeichen dafür, daß auf der anderen Seite Lernorte für Demokratie und Solidarität nicht allgemein, selbstverständlich und in großer Vielfalt zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf eine Kommunalwahl bedeutet es: Beteiligung an den Wahlen setzt Interesse am Gemeinwohl voraus und Interesse am Gemeinwohl gelingt nur durch ernsthafte Beteiligungsprozesse. Zwar reden wir viel über politische Jugendbildung und sie steht wohl auch in jeder Jugendverbandssatzung, doch für junge Leute gelingt politische Bildung nur durch glaubwürdige Prozesse und Projekte, an denen sie selbst mitwirken können. Hier können wir von unseren skandinavischen Nachbarn die Idee der Balance von Mitbestimmung und Mitverantwortung übernehmen. Wer beim Umbau des Schulhofes Hand anlegt und der Kommune damit Kosten sparen hilft, hat ein Recht darauf, über die Gestaltung dieses Schulhofes mitzubestimmen. Wer weitgehend bei der Einrichtung eines Bürgerparks beteiligt wird, übernimmt damit auch ein Stück Verantwortung für diese Anlage. Das Zusammenspiel von Mitbestimmung und Mitverantwortung hat sich in der Praxis vielfach bewährt. Was Lehrerinnen und Lehrer immer wieder berichtet haben, ist inzwischen durch eine schwedische Studie belegt: Mitbestimmung und Mitverantwortung in der Schule reduzieren Gewalt und Vandalismus. Ich bin fest davon überzeugt, daß eine Gemeinde, die auf eine vielfältige Beteiligungskultur setzt, damit auch für sozialen Frieden sorgt.

Ich zitiere aus einem Papier unseres Landesjugendringes "Konzept Beteiligungskampagene 2000 -2004": "Beteiligung findet nicht nur durch politische Instanzen statt, sondern in der Jugendarbeit gehört Partizipation zum Alltag. Jugendverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Kindern und Jugendlichen, mit dem Ziel, individuelle, soziale und politische Orientierung durch Erziehung und Bildung zu vermitteln und so persönliche Identität und Wertorientierung herauszubilden. Ihre wichtigsten Aufgaben sind Freizeitgestaltung und Interessenvertretung und insbesondere die Verknüpfung beider Bereiche. Grundlegende Charakteristika ihrer Tätigkeit sind Freiwilligkeit, Wertgebundenheit, Selbstorganisation und Ehrenamtlichkeit. ........ Im Zentrum der Aufgabenstellung liegt die Interessenvertretung durch Kinder und Jugendliche selbst sowie durch von ihnen gewählte Vertreterinnen und Vertreter. Sie verstehen sich als Anwälte von Kindern und Jugendlichen und vertreten ihre Interessen in allen sie betreffenden Lebensbereichen. So beteiligen sie sich ausgehend von ihrem Grundverständnis, das Politik mit und für Kinder und Jugendliche Querschnittspolitik ist, an der Ausgestaltung verschiedenster Bereiche der Gesellschaftspolitik, wie z.B. der Jugend-, Bildungs-, Umwelt-, Friedens- oder Frauenpolitik."

- siehe auch verteilte Postkarten des LJR M/V -
 
 
 
 

"Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten" .... - nochmals Dieter Tiemann, S.-H. - .... "ist eine Schlüsselentscheidung der Gesellschaft. Hier entscheidet sich, ob so früh wie möglich die Auseinandersetzung mit eigenen und anderen Interessen, individuellen Ansprüchen und übergreifenden Gemeinschafts- und Gesellschaftsinteressen praktiziert und geübt werden kann. Hier entscheidet sich auch, ob eine demokratische Gesellschaft wirklich an der Weiterentwicklung der Demokratie interessiert ist. Mitbestimmung darf dabei nicht eine mehr oder weniger exotische Ausnahme im Leben von Kindern und Jugendlichen sein, sondern muß zum Regelfall werden." Wir brauchen - so betrachtet - überall eine breit angelegte und vielfältige Mitbestimmungskultur, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen entscheidend prägt.
 
 

Claus Wergin

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