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Teil 3 - Das Landesprogramm „Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“
Der Aufbau der sechs Produktionsschulen in Mecklenburg-VorpommernUm genau zu sein muss jetzt klargestellt werden, dass es nur fünf
Produktionsschulen sind, die aus dem Europäischen Sozialfonds langfristig
unterstützt werden. Eine weitere, sechste, Produktionsschule arbeitet
nach den gleichen Grundsätzen in Wolgast; sie wird jedoch zu einhundert
Prozent durch die Sozialagentur des Landkreises Ostvorpommern, also durch
den optierenden kommunalen Träger der Grundsicherung nach dem SGB
II, finanziert.
Ich will im Folgenden mit einigen Fragen und Antworten versuchen, die
Schwerpunkte des Aus- und Aufbau und der Leitung der Produktionsschulen
zu beschreiben:
Wie wurden die Standorte und Träger der Produktionsschule ausgewählt?
Dem Land Mecklenburg-Vorpommern war es wichtig, möglichst keine
neuen Träger, die mit der Produktionsschulpädagogik unerfahren
waren, zuzulassen. Wir wollten verhindern, dass Träger nur eine Produktionsschule
eröffnen, weil hier eine langfristige Finanzierung zu erwarten war.
Es war also sorgsam zu prüfen, welcher Träger verfügt über
ausreichende Erfahrung in diesem Bereich der Jugendberufshilfe, zugleich
auch über ein Mindestmaß an materiellen und personellen Voraussetzungen
und kann sein Angebot in einer Region Mecklenburg-Vorpommerns unterbreiten,
in der auch wirklich Bedarf besteht. Dabei ließen wir uns von der
Überlegung leiten, dass in jedem zukünftigen Großkreis
eine Produktionsschule zu finden sein müsste. In einigen Regionen
Mecklenburg-Vorpommerns fiel die Entscheidung über die Trägerschaft
der jeweiligen Produktionsschule sehr leicht; in anderen Regionen gab es
ernsthafte konkurente Angebote. Die Entscheidung über die Standorte
dauerte fast 2 ½ Jahre; die Orte und Träger wurden mehrmals
besucht, Erfahrungen abgeprüft, Voten der örtlichen Träger
der öffentlichen Jugendhilfe und der Arbeitsverwaltung eingeholt.
Ausschlaggebend war immer der inhaltlich pädagogische sowie personelle
Teil eines Angebotes; das Vorhandensein von ausreichender Werkstattkapazität
und geeigneter Maschinen und Anlagen waren stets zweitrangig. Man muss
der Vollständigkeit halber auch hier erläutern, dass alle Produktionsschulen
in ihrer Aufbauzeit eine nochmalig Investitionshilfe aus dem Landeshaushalt
bekommen haben, damit sie Um- und Einbauten finanzieren oder bestimme
Maschinen und Anlagen erwerben konnten.
Wie wurden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Arbeitsverwaltungen einbezogen?
Dem federführenden Ministerium war von Beginn an klar, dass keine
Produktionsschule gegen ein Votum des örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe (Jugendamt) aufgebaut werden konnte. Es wurde darauf geachtet,
dass jeder Landkreis oder kreisfreie Stadt ein politisches Votum zum Aufbau
und zur Mitfinanzierung der jeweiligen Produktionsschule schriftlich abgab.
Zuvor haben wir mit den Fachkollegen in den Jugendämtern Einzelheiten
des Aufbaus und der Finanzierung beraten und ihnen in Aussicht gestellt,
an der Leitung der Produktionsschule beteiligt zu werden. Ebenso haben
die Träger selbst in den jeweiligen Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen
Lobbyarbeit geleistet und sehr frühzeitig über ihr Aufbauvorhaben
informiert. Viel Verantwortung trugen auch die örtlichen Bürgermeister
derjenigen Gemeinden, in der die Produktionsschule tatsächlich zu
Hause ist; sie waren häufig die Promotoren für die politische
Arbeit.
Anders gestaltete es sich mit der Arbeitsverwaltung; hier hatten wir
es zwischenzeitlich nicht nur mit der Bundesagentur für Arbeit (BA),
sondern auch mit den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II zu
tun. Schnell wurde klar, dass Produktionsschulen als Einrichtung der Jugendberufshilfe
vorrangig von den ARGEN bzw. von der o. a. Sozialagentur genutzt werden
würden und das die Berührung zur BA sich auf die Abteilung Berufsberatung
begrenzen lässt. Anders als die Kollegen/Innen in der öffentlichen
Jugendhilfe fragten die Verantwortlichen in der Arbeitsverwaltung nach
dem Sinn einer Produktionsschule: Warum noch mehr Angebote, wo es doch
so viele Träger und Projekte schon gab. Mit dieser Haltung der dortigen
Mitarbeiter hatte wir nicht automatisch gerechnet, und letztlich war für
die weitere Zusammenarbeit das Argument ausschlaggebend, dass eine Produktionsschule
überwiegend fremdfinanziert wird; so zu mindestens die Sicht der jeweiligen
ARGE . Ganz anders war die Entwicklung im Landkreis Ostvorpommern: Hier
wurde gleich von Beginn an auf das Konzept einer Produktionsschule gesetzt
und mit den erleichterten Finanzierungsbedingungen optierender Kommunen
abgesichert. Dank einer guten Kooperation zwischen Träger, Sozialagentur
und dem Land konnte vereinbart werden, dass auch diese Produktionsschule
nach gleichen Bedingungen arbeitet und geleitet wird, wie auch die anderen
ESF-finanzierten Schulen.
Wie arbeiten Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern mit der Wirtschaft zusammen?
Produktionsschulen werden in Mecklenburg-Vorpommern dual geleitet.
Von Besuchen in dänischen Produktionsschulen wussten wir, dass
regionale Unternehmer- und Handwerksverbände die Produktionsschulen
in ihrem Wirkungskreis sehr schätzten. In Gesprächen mit ansässigen
Unternehmern in Dänemark hörten wir, dass sie von IHRER Produktionsschule
sprachen und dabei betonten, dass sie so manchen Auszubildenden aus dieser
Schule angeworben haben und damit gute Erfahrungen verbunden waren. Auch
wurde berichtet, dass die Kooperation mit einer Produktionsschule in Dänemark
durchaus von Vorteil sein kann, wenn diese Schule im begrenzten und zugelassenen
Rahmen industrielle Vorprodukte herstellt oder kleinere Dienstleistung
für Betriebe erledigt. In Dänemark wurde deutlich,
dass Verbandsvertreter in der Leitung der Produktionsschulen beteiligt
waren. Die Frage war nun, wie kann der Auf- und Ausbau der hiesigen Produktionsschulen
in Mecklenburg-Vorpommern durch die Wirtschaft mitverantwortet und getragen
werden, ohne das alte Ängste und Vorurteile hinderlich sind. Die Vereinigung
der Unternehmensverbände in Mecklenburg-Vorpommern stand dem Vorhaben,
Produktionsschulen aufzubauen und aus dem Europäischen Sozialfonds
zu finanzieren, kritisch gegenüber. Das musste jedoch nicht
bedeuten, dass auch die regionalen Verbände und insbesondere die Kreishandwerkerschaften
und Kammern in Mecklenburg-Vorpommern die gleiche ablehnenden Haltung einnehmen
werden. Da die sechs Produktionsschulen hier im Land in einem dreijährigen
Prozess aufgebaut wurden, konnten ausführliche Gespräche mit
allen in Frage kommenden Wirtschaftsvertreter vor Start der jeweiligen
Produktionsschule aufgenommen werden. Ziel dieser Gespräche war es,
die Wirtschaftsvertreter für die Produktionsschulen zu interessieren
und an der Leitung zu beteiligen. Dabei wurde das Prinzip der „dualen Leitung“
gewählt: Während der Träger einer Produktionsschule die
pädagogische, finanzielle und personelle Verantwortung für die
Schule trägt, wurde zusätzlich ein Wirtschaftsbeirat als schultragendes
Leitungs- und Wächterorgan der regionalen Wirtschaft beauftragt. Dieser
Wirtschaftsbeirat hat nunmehr zwei Aufgaben: 1. Verhinderung der Wettbewerbsverzerrung
durch die Produkte und Dienstleistung der Produktionsschule bei Markteintritt
und 2. Ausbildungs- und Praktikantenbrücke zur Wirtschaft. Aber was
bedeutet das nun im einzelnen?
Jede Produktionsschule in Mecklenburg-Vorpommern hat einen solchen
Wirtschaftsbeirat als schulleitendes und beschließendes Organ. In
einer Ordnung dieser Beiräte ist festgelegt:
• Der Beirat vertritt die Produktionsschule neben der Schulleitung
des Trägers gegenüber Politik und Öffentlichkeit und berät
die Schulleitung bei der inhaltlichen Arbeit.
• Die Schulleitung der Produktionsschule schlägt dem Beirat Produktrichtungen,
Produkte und die Preise vor. Deren Umsetzung bedürfen der Zustimmung
des Beirates.
• Der Beirat lässt sich halbjährlich durch Sach- und Zwischenberichte
über die Arbeit der Produktionsschule unterrichten und klärt
grundsätzliche Fragen und Problemfelder, die beim Betrieb der Produktionsschule
auftreten.
Die Wächterfunktion der örtlichen Wirtschaft besteht also
darin, Produkte und Dienstleistungen sowie die zu erzielenden Preise am
Markt so festzulegen, dass
• der geförderten Produktionsschule kein Wettbewerbsvorteil entstehen
kann,
• kein anderer Anbieter vergleichbarer Erzeugnisse durch niedrige Preise
vom Markt verdrängt wird
• oder das Betrieben, die Dienstleistungen der Produktionsschule annehmen,
kein zusätzlicher wirtschaftlicher Gewinn entsteht.
Die Brückenfunktion in Ausbildung bzw. Arbeit geschieht durch
inhaltliche Kenntnis und positive Erfahrung mit der Produktionsschulpädagogik.
Aus der Produktionsschule heraus können junge Menschen in regionale
Betriebe vermittelt werden, die über ausreichend vorberufliche Erfahrungen
verfügen und sozial stabilisiert sind. Betriebsleiter können
sich vor Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme von der Leistung eines Jugendlichen
in der Produktionsschule überzeugen und IHREN Wirtschaftsvertreter
befragen oder den Jugendlichen als Praktikanten kennen lernen.
Die Zusammensetzung der Wirtschaftsbeiräte ist entscheidend; die
Mehrheit der Mitglieder und Stimmen hat immer die Wirtschaftsbank gegenüber
der öffentlichen Seite. In jedem Beirat sind mindestens vertreten:
• die örtliche Kreishandwerkerschaft
• die Industrie- und Handelskammer
• die Handwerkskammer
• der regionale Unternehmerverband
• sowie Vertreter derjenigen Fachverbände, die zu bestimmten Werkstattbereichen
der Produktionsschule gehören (z. B. Fischerei-, Bauern-, Tourismus-
oder Hotel- und Gaststättenverband)
Des Weiteren gehören dem Wirtschaftsbeirat an:
• das Land Mecklenburg-Vorpommern
• der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
• die Arbeitsverwaltung (zumeist ARGE oder opt. Kommune)
• und der Träger.
Der Vorsitzende eines Wirtschaftsbeirates einer Produktionsschule muss
immer von der Wirtschaftsbank kommen und gewählt werden.
An die Beschlusslage der Beiräte im Hinblick auf Produkte und
Preise müssen sich die Produktionsschule sowie auch die öffentlichen
Geldgeber halten. Beiräte tagen regelmäßig zweimal im Jahr;
der Vorsitzende des Beirates gehört zur Schulleitung und trifft sich
mindestens vierteljährig mit den Verantwortlichen der Schule. Grundsatzfragen
einer Produktionsschule sind beiratspflichtig. Diese Prinzipien der verantwortlichen
dualen Schulleitung haben sich bei den hiesigen Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern
bewährt. Alle Vertreter der Beiräte sind vor Aufnahme der Arbeit
einer Produktionsschule durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit
besucht und auf ihre Einflussmöglichkeiten und Chancen informiert
worden. Einige Beiräte arbeiten nun schon das dritte Jahr und die
Erfahrung zeigt, dass die ernsthafte Mitwirkung der Wirtschaft an der Produktionsschule
Früchte trägt und sich zum gegenseitigen Vorteil auswirkt.
Was kostet eine Produktionsschule und wie sieht die Beteiligung an der Finanzierung aus?
Da Produktionsschulen Einrichtungen der Jugendberufshilfe sind, die
an der ersten Schwelle für die Altersgruppen der 15- bis 20-Jährigen
Angebote zur Integration in die Berufsbildung bzw. in den ersten Arbeitsmarkt
unterbreiten, werden sie auch überwiegend aus der öffentlichen
Hand finanziert. An der Finanzierung beteiligen sich der Europäischen
Sozialfonds, der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
oder/und der Träger der Grundsicherung nach dem SGB II sowie die Schule
selbst durch den Erlös aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen.
Die Regel- und Grundfinanzierung geschieht also aus ESF- und Landesmitteln
im Rahmen des ESF-Programms C 2.1 (Jugendberufshilfe) für den Zeitraum
der alten und der neuen Phase des Operationellen Programms bis 2013. Die
örtlich-kommunale Mitfinanzierung wurde in den Jahren 2005 bis 2007
auf die Höhe von 10 % festgelegt. Ab 2008 soll diese örtlich-kommunale
Mitfinanzierung um jährlich 5 % pro Jahr auf 40 % im Jahr 2013 gesteigert
werden. Erlöse aus der Veräußerung von Produkten und Dienstleistungen
einer Produktionsschule sollen in Höhe von jährlich 5 bis 10
% die Gesamtausgaben vermindern.
Der Gesamtfinanzierungsumfang einer Produktionsschule mit fünf
Werkstätten beträgt ca. 500.0 T€. Davon trägt also
bislang die örtliche Ebene (örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe oder/und ARGE, bzw. Dritte) ca. 50.0 T€ (demnächst
75.0 bis 125.0 T€) und die jeweilige Produktionsschule selbst muss
gegenwärtig einen Erlös von 28.0 T€ aufbringen, der von
der Ausfinanzierung des Fehlbedarfs durch den ESF im Vorwege abgezogen
wird.
Nähere Angaben zu den Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auch auf dieser Internetseite: www.produktionschulen-mv.de oder auf den Seiten des Bundesverbandes http://bv-produktionsschulen.de/