Claus Wergin                                                                                                                                                                                            Januar 2008

Teil 3 - Das Landesprogramm „Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“

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Der Aufbau der sechs Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern

Um genau zu sein muss jetzt klargestellt werden, dass es nur fünf Produktionsschulen sind, die aus dem Europäischen Sozialfonds langfristig unterstützt werden. Eine weitere, sechste, Produktionsschule arbeitet nach den gleichen Grundsätzen in Wolgast; sie wird jedoch zu einhundert Prozent durch die Sozialagentur des Landkreises Ostvorpommern, also durch den optierenden kommunalen Träger der Grundsicherung nach dem SGB II, finanziert.
Ich will im Folgenden mit einigen Fragen und Antworten versuchen, die Schwerpunkte des Aus- und Aufbau und der Leitung der Produktionsschulen zu beschreiben:
 
 

Wie wurden die Standorte und Träger der Produktionsschule ausgewählt?

Dem Land Mecklenburg-Vorpommern war es wichtig, möglichst keine neuen Träger, die mit der Produktionsschulpädagogik unerfahren waren, zuzulassen. Wir wollten verhindern, dass Träger nur eine Produktionsschule eröffnen, weil hier eine langfristige Finanzierung zu erwarten war. Es war also sorgsam zu prüfen, welcher Träger verfügt über ausreichende Erfahrung in diesem Bereich der Jugendberufshilfe, zugleich auch über ein Mindestmaß an materiellen und personellen Voraussetzungen und kann sein Angebot in einer Region Mecklenburg-Vorpommerns unterbreiten, in der auch wirklich Bedarf besteht. Dabei ließen wir uns von der Überlegung leiten, dass in jedem zukünftigen Großkreis eine Produktionsschule zu finden sein müsste. In einigen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns fiel die Entscheidung über die Trägerschaft der jeweiligen Produktionsschule sehr leicht; in anderen Regionen gab es ernsthafte konkurente Angebote. Die Entscheidung über die Standorte dauerte fast 2 ½ Jahre; die Orte und Träger wurden mehrmals besucht, Erfahrungen abgeprüft, Voten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Arbeitsverwaltung eingeholt. Ausschlaggebend war immer der inhaltlich pädagogische sowie personelle Teil eines Angebotes; das Vorhandensein von ausreichender Werkstattkapazität und geeigneter Maschinen und Anlagen waren stets zweitrangig. Man muss der Vollständigkeit halber auch hier erläutern, dass alle Produktionsschulen in ihrer Aufbauzeit eine nochmalig Investitionshilfe aus dem Landeshaushalt bekommen haben, damit sie Um- und Einbauten  finanzieren oder bestimme Maschinen und Anlagen erwerben konnten.
 
 

Wie wurden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Arbeitsverwaltungen einbezogen?

Dem federführenden Ministerium war von Beginn an klar, dass keine Produktionsschule gegen ein Votum des örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) aufgebaut werden konnte. Es wurde darauf geachtet, dass jeder Landkreis oder kreisfreie Stadt ein politisches Votum zum Aufbau und zur Mitfinanzierung der jeweiligen Produktionsschule schriftlich abgab. Zuvor haben wir mit den Fachkollegen in den Jugendämtern Einzelheiten des Aufbaus und der Finanzierung beraten und ihnen in Aussicht gestellt, an der Leitung der Produktionsschule beteiligt zu werden. Ebenso haben die Träger selbst in den jeweiligen Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen Lobbyarbeit geleistet und sehr frühzeitig über ihr Aufbauvorhaben informiert. Viel Verantwortung trugen auch die örtlichen Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in der die Produktionsschule tatsächlich zu Hause ist; sie waren häufig die Promotoren für die politische Arbeit.
Anders gestaltete es sich mit der Arbeitsverwaltung; hier hatten wir es zwischenzeitlich nicht nur mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), sondern auch mit den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II zu tun. Schnell wurde klar, dass Produktionsschulen als Einrichtung der Jugendberufshilfe vorrangig von den ARGEN bzw. von der o. a. Sozialagentur genutzt werden würden und das die Berührung zur BA sich auf die Abteilung Berufsberatung begrenzen lässt. Anders als die Kollegen/Innen in der öffentlichen Jugendhilfe fragten die Verantwortlichen in der Arbeitsverwaltung nach dem Sinn einer Produktionsschule: Warum noch mehr Angebote, wo es doch so viele Träger und Projekte schon gab. Mit dieser Haltung der dortigen Mitarbeiter hatte wir nicht automatisch gerechnet, und letztlich war für die weitere Zusammenarbeit das Argument ausschlaggebend, dass eine Produktionsschule überwiegend fremdfinanziert wird; so zu mindestens die Sicht der jeweiligen ARGE . Ganz anders war die Entwicklung im Landkreis Ostvorpommern: Hier wurde gleich von Beginn an auf das Konzept einer Produktionsschule gesetzt und mit den erleichterten Finanzierungsbedingungen optierender Kommunen abgesichert. Dank einer guten Kooperation zwischen Träger, Sozialagentur und dem Land konnte vereinbart werden, dass auch diese Produktionsschule nach gleichen Bedingungen arbeitet und geleitet wird, wie auch die anderen ESF-finanzierten Schulen.
 
 

Wie arbeiten Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern mit der Wirtschaft zusammen?

Produktionsschulen werden in Mecklenburg-Vorpommern dual geleitet.
Von Besuchen in dänischen Produktionsschulen wussten wir, dass regionale Unternehmer- und Handwerksverbände die Produktionsschulen in ihrem Wirkungskreis sehr schätzten. In Gesprächen mit ansässigen Unternehmern in Dänemark hörten wir, dass sie von IHRER Produktionsschule sprachen und dabei betonten, dass sie so manchen Auszubildenden aus dieser Schule angeworben haben und damit gute Erfahrungen verbunden waren. Auch wurde berichtet, dass die Kooperation mit einer Produktionsschule in Dänemark durchaus von Vorteil sein kann, wenn diese Schule im begrenzten und zugelassenen Rahmen industrielle Vorprodukte herstellt oder kleinere Dienstleistung für Betriebe erledigt.  In Dänemark wurde  deutlich, dass Verbandsvertreter in der Leitung der Produktionsschulen beteiligt waren. Die Frage war nun, wie kann der Auf- und Ausbau der hiesigen Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern durch die Wirtschaft mitverantwortet und getragen werden, ohne das alte Ängste und Vorurteile hinderlich sind. Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Mecklenburg-Vorpommern stand dem Vorhaben, Produktionsschulen aufzubauen und aus dem Europäischen Sozialfonds zu finanzieren, kritisch gegenüber.  Das musste jedoch nicht bedeuten, dass auch die regionalen Verbände und insbesondere die Kreishandwerkerschaften und Kammern in Mecklenburg-Vorpommern die gleiche ablehnenden Haltung einnehmen werden. Da die sechs Produktionsschulen hier im Land in einem dreijährigen Prozess aufgebaut wurden, konnten ausführliche Gespräche mit allen in Frage kommenden Wirtschaftsvertreter vor Start der jeweiligen Produktionsschule aufgenommen werden. Ziel dieser Gespräche war es, die Wirtschaftsvertreter für die Produktionsschulen zu interessieren und an der Leitung zu beteiligen. Dabei wurde das Prinzip der „dualen Leitung“ gewählt: Während der Träger einer Produktionsschule die pädagogische, finanzielle und personelle Verantwortung für die Schule trägt, wurde zusätzlich ein Wirtschaftsbeirat als schultragendes Leitungs- und Wächterorgan der regionalen Wirtschaft beauftragt. Dieser Wirtschaftsbeirat hat nunmehr zwei Aufgaben: 1. Verhinderung der Wettbewerbsverzerrung durch die Produkte und Dienstleistung der Produktionsschule bei Markteintritt und 2. Ausbildungs- und Praktikantenbrücke zur Wirtschaft. Aber was bedeutet das nun im einzelnen?
Jede Produktionsschule in Mecklenburg-Vorpommern hat einen solchen Wirtschaftsbeirat als schulleitendes und beschließendes Organ. In einer Ordnung dieser Beiräte ist festgelegt:
• Der Beirat vertritt die Produktionsschule neben der Schulleitung des Trägers gegenüber Politik und Öffentlichkeit und berät die Schulleitung bei der inhaltlichen Arbeit.
• Die Schulleitung der Produktionsschule schlägt dem Beirat Produktrichtungen, Produkte und die Preise vor. Deren Umsetzung bedürfen der Zustimmung des Beirates.
• Der Beirat lässt sich halbjährlich durch Sach- und Zwischenberichte über die Arbeit der Produktionsschule unterrichten und klärt grundsätzliche Fragen und Problemfelder, die beim Betrieb der Produktionsschule auftreten.
Die Wächterfunktion der örtlichen Wirtschaft besteht also darin, Produkte und Dienstleistungen sowie die zu erzielenden Preise am Markt so festzulegen, dass
• der geförderten Produktionsschule kein Wettbewerbsvorteil entstehen kann,
• kein anderer Anbieter vergleichbarer Erzeugnisse durch niedrige Preise vom Markt verdrängt wird
• oder das Betrieben, die Dienstleistungen der Produktionsschule annehmen, kein zusätzlicher wirtschaftlicher Gewinn entsteht.
Die Brückenfunktion in Ausbildung bzw. Arbeit geschieht durch inhaltliche Kenntnis und positive Erfahrung mit der Produktionsschulpädagogik. Aus der Produktionsschule heraus können junge Menschen in regionale Betriebe vermittelt werden, die über ausreichend vorberufliche Erfahrungen verfügen und sozial stabilisiert sind. Betriebsleiter können sich vor Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme von der Leistung eines Jugendlichen in der Produktionsschule überzeugen und IHREN Wirtschaftsvertreter befragen oder den Jugendlichen als Praktikanten kennen lernen.
Die Zusammensetzung der Wirtschaftsbeiräte ist entscheidend; die Mehrheit der Mitglieder und Stimmen hat immer die Wirtschaftsbank gegenüber der öffentlichen Seite. In jedem Beirat sind mindestens vertreten:
• die örtliche Kreishandwerkerschaft
• die Industrie- und Handelskammer
• die Handwerkskammer
• der regionale Unternehmerverband
• sowie Vertreter derjenigen Fachverbände, die zu bestimmten Werkstattbereichen der Produktionsschule gehören (z. B. Fischerei-, Bauern-, Tourismus- oder Hotel- und Gaststättenverband)
Des Weiteren gehören dem Wirtschaftsbeirat an:
• das Land Mecklenburg-Vorpommern
• der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
• die Arbeitsverwaltung (zumeist ARGE oder opt. Kommune)
• und der Träger.
Der Vorsitzende eines Wirtschaftsbeirates einer Produktionsschule muss immer von der Wirtschaftsbank kommen und gewählt werden.
An die Beschlusslage der Beiräte im Hinblick auf Produkte und Preise müssen sich die Produktionsschule sowie auch die öffentlichen Geldgeber halten. Beiräte tagen regelmäßig zweimal im Jahr; der Vorsitzende des Beirates gehört zur Schulleitung und trifft sich mindestens vierteljährig mit den Verantwortlichen der Schule. Grundsatzfragen einer Produktionsschule sind beiratspflichtig. Diese Prinzipien der verantwortlichen dualen Schulleitung haben sich bei den hiesigen Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern bewährt. Alle Vertreter der Beiräte sind vor Aufnahme der Arbeit einer Produktionsschule durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit besucht und auf ihre Einflussmöglichkeiten und Chancen informiert worden. Einige Beiräte arbeiten nun schon das dritte Jahr und die Erfahrung zeigt, dass die ernsthafte Mitwirkung der Wirtschaft an der Produktionsschule Früchte trägt und sich zum gegenseitigen Vorteil auswirkt.
 
 
 
 

Was kostet eine Produktionsschule und wie sieht die Beteiligung an der Finanzierung aus?

Da Produktionsschulen Einrichtungen der Jugendberufshilfe sind, die an der ersten Schwelle für die Altersgruppen der 15- bis 20-Jährigen Angebote zur Integration in die Berufsbildung bzw. in den ersten Arbeitsmarkt unterbreiten, werden sie auch überwiegend aus der öffentlichen Hand finanziert. An der Finanzierung beteiligen sich der Europäischen Sozialfonds, der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder/und der Träger der Grundsicherung nach dem SGB II sowie die Schule selbst durch den Erlös aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen. Die Regel- und Grundfinanzierung geschieht also aus ESF- und Landesmitteln im Rahmen des ESF-Programms C 2.1 (Jugendberufshilfe) für den Zeitraum der alten und der neuen Phase des Operationellen Programms bis 2013. Die örtlich-kommunale Mitfinanzierung wurde in den Jahren 2005 bis 2007 auf die Höhe von 10 % festgelegt. Ab 2008 soll diese örtlich-kommunale Mitfinanzierung um jährlich 5 % pro Jahr auf 40 % im Jahr 2013 gesteigert werden. Erlöse aus der Veräußerung von Produkten und Dienstleistungen einer Produktionsschule sollen in Höhe von jährlich 5 bis 10 % die Gesamtausgaben vermindern.
Der Gesamtfinanzierungsumfang einer Produktionsschule mit fünf Werkstätten beträgt ca. 500.0 T€. Davon trägt also bislang die örtliche Ebene (örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder/und ARGE, bzw. Dritte) ca. 50.0 T€ (demnächst 75.0 bis 125.0 T€) und die jeweilige Produktionsschule selbst muss gegenwärtig einen Erlös von 28.0 T€ aufbringen, der von der Ausfinanzierung des Fehlbedarfs durch den ESF im Vorwege abgezogen wird.
 

Weiter

Nähere Angaben zu den Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auch auf dieser Internetseite: www.produktionschulen-mv.de oder auf den Seiten des Bundesverbandes http://bv-produktionsschulen.de/