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Teil 4 (Ende) - Das Landesprogramm „Produktionsschulen
in Mecklenburg-Vorpommern“
Fachpolitische Intentionen zum Auf- und Ausbau der Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern
Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind bewusst als Einrichtungen
der Jugendberufshilfe, d. h. also im Kontext der Jugendhilfe mit örtlicher
Verankerung entstanden. Produktionsschulen müssen in die örtliche
Jugendhilfeplanung nach § 72 SGB VIII eingebunden sein und dürfen
nur Fachkräfte beschäftigen. Sie tragen bewusst den Namen Schule,
weil damit deutlich werden soll, dass in diesen Einrichtungen auch schulische
Aufgaben erfüllt werden können. Produktionsschulen sind das Konglomerat
zwischen Jugendarbeitsmarktpolitik, sozialpädagogischer Hilfe und
schulischer Bildung. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern vorläufig
entschieden, dass Produktionsschulen, insbesondere an der ersten Schwelle
für die Altersgruppen der 15 bis 20-Jährigen, tätig werden.
Ihre Angebote lassen sich wie folgt auflisten:
1. Integrationshilfen zur Aufnahme einer Berufsausbildung (Berufsvorbereitung
und Berufsreife)
2. Vorbereitung zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem ersten
Arbeitsmarkt
3. Wiedereingliederung (Rückführung) in den Regelschulbereich
der Allgemeinbildung
4. Berufsorientierung für jungen Menschen, die bereits einen Schulabschluss
besitzen.
Unsere Produktionsschulen wenden sich an:
• Schulabbrecher
• schulmüde junge Menschen
• junge Menschen ohne Ausbildungsplatz
• Ausbildungsabbrecher
• arbeitslose junge Menschen
• junge Menschen aus Einrichtungen der Jugendhilfe mit besonderem individuellen
sozialpädagogischem Hilfebedarf
Die Praxis zeigt nun, dass in den letzten drei Jahren der Alterdurchschnitt
aller Produktionsschüler 18,6 Jahre betrug und 52,5 % aller Schüler
keinen Schulabschluss hatten, obwohl 53 % der Produktionsschüler die
allgemeinbildende Schule bis Klassenstufe neun besuchten.
Diese Zahlen belegen, dass der Bedarf an Hilfen zur Berufsvorbereitung
und -orientierung offensichtlich vorhanden ist, zumal in Mecklenburg-Vorpommern
ca. 12 % aller Schulabgänger die Schule ohne Abschluss verlassen.
Diese Zahl ist eindeutig zu hoch und soll durch die Angebote der Produktionsschulen
deutlich gesenkt werden. Angesichts eines immer stärker zu erwartenden
Fachkräftebedarfs braucht Mecklenburg-Vorpommern zukünftig immer
mehr junge Menschen mit besseren Schulabschlüssen. An dieser Stelle
soll noch mal die ESF-Zielstellung zitiert werden: „ ... die Verringerung
der Schulabgänge ohne Abschluss sind für die Prävention
von Arbeitslosigkeit sowie für die Entwicklung des Potenzialfaktors
"Humanressourcen" von entscheidender Bedeutung. ... Eine gute Schulbildung
ist die Basis für die erfolgreiche Berufsbildung und das lebenslange
Lernen und damit die zentrale Voraussetzung für dauerhafte Integration
in den Arbeitsmarkt. Je geringer das Bildungsniveau, desto höher die
Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden. ... Bessere schulische
Leistungen haben darüber hinaus eine große regionalwirtschaftliche
Bedeutung. Im Zuge des demografischen Wandels und des Wandels zur Wissensgesellschaft
wird die Aufgabe immer wichtiger, die Humanressourcen der jungen Generation
möglichst gut zu entwickeln. Nur so können die Voraussetzungen
für den Aufbau und die Sicherung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung
geschaffen werden.“ (Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds
2007 bis 2013 für Mecklenburg-Vorpommern, spezifisches Ziel B 1, Seite
88)
Junge Menschen arbeiten und lernen in den Produktionsschulen Mecklenburg-Vorpommerns
freiwillig; sie bewerben sich wie eigenständige Arbeitnehmer und erhalten,
zumeist nach einer Probezeit, einen Schulvertrag. Sie werden nicht
aus maßnahmegebundenen Zuweisungen der Agenturen für Arbeit,
der ARGEN, der Jugendämter, der Jugendgerichtshilfe oder anderer Leistungsträger
grundständig finanziert. Junge Menschen können auf sehr unterschiedlichen
Niveaustufen in die Produktionsschule aufgenommen werden; gemeinsam mit
ihnen wird ein individueller Bildungs-, Entwicklungs- und Arbeitsplan erarbeitet.
(In Dänemark wird hierzu den Begriff „Einschleusen“ verwandt: Einen
jungen Menschen auf den individuellen Stand bringen, der ihm neue Chancen
eröffnet) Die jungen Menschen bleiben solange in einer Produktionsschule,
wie es für ihre individuelle Entwicklung notwendig ist; die Regel
lautet: mindestens jedoch 3 Monate und höchstens 1 1/2 Jahre. Es gibt
keinen für alle verpflichtenden Maßnahmezeitraum. Während
der Tätigkeit in der Produktionsschule werden berufsschulpflichtige
junge Menschen von der Berufschulpflicht auf Grund einer interministeriellen
Vereinbarung zwischen dem Bildungs- und dem Ministerium für Soziales
und Gesundheit grundsätzlich befreit. Somit ersetzt die Produktionsschule
zumeist das schulische Berufsvorbereitungsjahr (BVJ).
In den Produktionsschulen Mecklenburg-Vorpommerns wird betriebsgleich
in mindestens fünf unterschiedlichen Produktionsrichtungen / Werkstätten
gearbeitet; die Branchen richten sich nach regionalen Gegebenheiten. Junge
Menschen erhalten ein geringes und z. T. leistungsabhängiges
Schulentgelt (z. B. 5,00 € pro Tag). Diese Höhe ist also so bemessen,
dass sie auch für Leistungsempfänger nach dem SGB II als Nebenverdienst
unschädlich ist.
In den Produktionsschulen können junge Menschen neben der täglichen
Arbeit in Werkstätten oder ggf. auch als zeitweise Praktikanten in
Betrieben individuell ausgerichtete Bildungsmodule wie z. B. das Nachholen
von Schulabschlüssen oder berufsausbildungsverbessernde Qualifikationen
erhalten. In jeder Produktionsschule besteht die Möglichkeit den schulischen
Abschluss der Berufsreife (früher Hauptschulabschluss) zu erwerben.
Das Praxis zeigt, dass es hin und wieder vorkommt, dass Produktionsschüler
auch einen Realschulabschluss erreichen können; auch hier gibt es
Angebote in Produktionsschulen. Der theoretische Unterricht jedoch
soll aus der Werkstattpraxis abgeleitet werden und hat ergänzende
Funktion in der Produktionsschule; hier haben wir von den dänischen
Kollegen das Prinzip des produktiven Lernens übernommen und z. T.
auch an eine polytechnische Tradition angeknüpft.
Die sechs Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind gewiss unter
einer besonderen Situation und auf der Grundlage der Mittel des Europäischen
Sozialfonds bzw. eines engagierten Landkreises entstanden. Vielleicht ist
dieser beschriebene Auf- und Ausbauprozess nicht mit anderen Ländern
vergleichbar. Unsere Praxis hier im Nordosten der Republik zeigt jedoch,
dass neben den bisherigen Instrumenten der Länder und der Bundesagentur
für Arbeit zur beruflichen Orientierung oder zur Erreichung der Berufsreife
oder auch zur Integration junger Menschen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss
in den Arbeitsmarkt, die Produktionsschule durchaus ihren Platz hat. Die
Integrationserfolge dieser Schulen hier in Mecklenburg-Vorpommern beweisen,
dass sich die Produktionsschule mit ihren anderen Lern-, Lebens- und Arbeitsformen
durchaus im Vergleich zu anderen Maßnahmen behaupten kann und Zukunft
haben wird. In immer mehr Ländern der Europäischen Union entstehen
nun solche Produktionsschulen, weil das gemeinsame arbeiten und lernen
in einer solchen Art und Weise mit einander verknüpft wird, dass sich
junge Menschen in diesen Schulen offensichtlich auch sozial stabilisieren
und anschließend klarer erkennen können, wo ihr Lebensweg weiter
verlaufen wird.
Nähere Angaben zu den Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern
finden Sie auch auf dieser Internetseite: www.produktionschulen-mv.de
oder auf den Seiten des Bundesverbandes http://bv-produktionsschulen.de/
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