Claus Wergin                                                                                                                                                                                         Januar 2008
zurück

Teil 4 (Ende) - Das Landesprogramm „Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“
 

Fachpolitische Intentionen zum Auf- und Ausbau der Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern

Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind bewusst als Einrichtungen der Jugendberufshilfe, d. h. also im Kontext der Jugendhilfe mit örtlicher Verankerung entstanden. Produktionsschulen müssen in die örtliche Jugendhilfeplanung nach § 72 SGB VIII eingebunden sein und dürfen nur Fachkräfte beschäftigen. Sie tragen bewusst den Namen Schule, weil damit deutlich werden soll, dass in diesen Einrichtungen auch schulische Aufgaben erfüllt werden können. Produktionsschulen sind das Konglomerat zwischen Jugendarbeitsmarktpolitik, sozialpädagogischer Hilfe und schulischer Bildung. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern vorläufig entschieden, dass Produktionsschulen, insbesondere an der ersten Schwelle für die Altersgruppen der 15 bis 20-Jährigen, tätig werden. Ihre Angebote lassen sich wie folgt auflisten:
1. Integrationshilfen zur Aufnahme einer Berufsausbildung (Berufsvorbereitung und Berufsreife)
2. Vorbereitung zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt
3. Wiedereingliederung (Rückführung) in den Regelschulbereich der Allgemeinbildung
4. Berufsorientierung für jungen Menschen, die bereits einen Schulabschluss besitzen.
Unsere Produktionsschulen wenden sich an:
• Schulabbrecher
• schulmüde junge Menschen
• junge Menschen ohne Ausbildungsplatz
• Ausbildungsabbrecher
• arbeitslose junge Menschen
• junge Menschen aus Einrichtungen der Jugendhilfe mit besonderem individuellen sozialpädagogischem Hilfebedarf
Die Praxis zeigt nun, dass in den letzten drei Jahren der Alterdurchschnitt aller Produktionsschüler 18,6 Jahre betrug und 52,5 % aller Schüler keinen Schulabschluss hatten, obwohl 53 % der Produktionsschüler die allgemeinbildende Schule bis Klassenstufe neun besuchten.
Diese Zahlen belegen, dass der Bedarf an Hilfen zur Berufsvorbereitung und -orientierung offensichtlich vorhanden ist, zumal in Mecklenburg-Vorpommern ca. 12 % aller Schulabgänger die Schule ohne Abschluss verlassen. Diese Zahl ist eindeutig zu hoch und soll durch die Angebote der Produktionsschulen deutlich gesenkt werden. Angesichts eines immer stärker zu erwartenden Fachkräftebedarfs braucht Mecklenburg-Vorpommern zukünftig immer mehr junge Menschen mit besseren Schulabschlüssen. An dieser Stelle soll noch mal die ESF-Zielstellung zitiert werden: „ ... die Verringerung der Schulabgänge ohne Abschluss sind für die Prävention von Arbeitslosigkeit sowie für die Entwicklung des Potenzialfaktors "Humanressourcen" von entscheidender Bedeutung. ... Eine gute Schulbildung ist die Basis für die erfolgreiche Berufsbildung und das lebenslange Lernen und damit die zentrale Voraussetzung für dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt. Je geringer das Bildungsniveau, desto höher die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden.  ... Bessere schulische Leistungen haben darüber hinaus eine große regionalwirtschaftliche Bedeutung. Im Zuge des demografischen Wandels und des Wandels zur Wissensgesellschaft wird die Aufgabe immer wichtiger, die Humanressourcen der jungen Generation möglichst gut zu entwickeln. Nur so können die Voraussetzungen für den Aufbau und die Sicherung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung geschaffen werden.“ (Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds 2007 bis 2013 für Mecklenburg-Vorpommern, spezifisches Ziel B 1, Seite 88)

Junge Menschen arbeiten und lernen in den Produktionsschulen Mecklenburg-Vorpommerns freiwillig; sie bewerben sich wie eigenständige Arbeitnehmer und erhalten, zumeist nach einer Probezeit,  einen Schulvertrag. Sie werden nicht aus maßnahmegebundenen Zuweisungen der Agenturen für Arbeit, der ARGEN, der Jugendämter, der Jugendgerichtshilfe oder anderer Leistungsträger grundständig finanziert. Junge Menschen können auf sehr unterschiedlichen Niveaustufen in die Produktionsschule aufgenommen werden; gemeinsam mit ihnen wird ein individueller Bildungs-, Entwicklungs- und Arbeitsplan erarbeitet. (In Dänemark wird hierzu den Begriff „Einschleusen“ verwandt: Einen jungen Menschen auf den individuellen Stand bringen, der ihm neue Chancen eröffnet) Die jungen Menschen bleiben solange in einer Produktionsschule, wie es für ihre individuelle Entwicklung notwendig ist; die Regel lautet: mindestens jedoch 3 Monate und höchstens 1 1/2 Jahre. Es gibt keinen für alle verpflichtenden Maßnahmezeitraum. Während der Tätigkeit in der Produktionsschule werden berufsschulpflichtige junge Menschen von der Berufschulpflicht auf Grund einer interministeriellen Vereinbarung zwischen dem Bildungs- und dem Ministerium für Soziales und Gesundheit grundsätzlich befreit. Somit ersetzt die Produktionsschule zumeist das schulische Berufsvorbereitungsjahr (BVJ).
In den Produktionsschulen Mecklenburg-Vorpommerns wird betriebsgleich in mindestens fünf unterschiedlichen Produktionsrichtungen / Werkstätten gearbeitet; die Branchen richten sich nach regionalen Gegebenheiten. Junge Menschen erhalten ein geringes und z. T. leistungsabhängiges  Schulentgelt (z. B. 5,00 € pro Tag). Diese Höhe ist also so bemessen, dass sie auch für Leistungsempfänger nach dem SGB II als Nebenverdienst unschädlich ist.

In den Produktionsschulen können junge Menschen neben der täglichen Arbeit in Werkstätten oder ggf. auch als zeitweise Praktikanten in Betrieben individuell ausgerichtete Bildungsmodule wie z. B. das Nachholen von Schulabschlüssen oder berufsausbildungsverbessernde Qualifikationen erhalten. In jeder Produktionsschule besteht die Möglichkeit den schulischen Abschluss der Berufsreife (früher Hauptschulabschluss) zu erwerben. Das Praxis zeigt, dass es hin und wieder vorkommt, dass Produktionsschüler auch einen Realschulabschluss erreichen können; auch hier gibt es Angebote in Produktionsschulen.  Der theoretische Unterricht jedoch soll aus der Werkstattpraxis abgeleitet werden und hat ergänzende Funktion in der Produktionsschule; hier haben wir von den dänischen Kollegen das Prinzip des produktiven Lernens übernommen und z. T. auch an eine polytechnische Tradition angeknüpft.
 
 
 

Die sechs Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind gewiss unter einer besonderen Situation und auf der Grundlage der Mittel des Europäischen Sozialfonds bzw. eines engagierten Landkreises entstanden. Vielleicht ist dieser beschriebene Auf- und Ausbauprozess nicht mit anderen Ländern vergleichbar. Unsere Praxis hier im Nordosten der Republik zeigt jedoch, dass neben den bisherigen Instrumenten der Länder und der Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Orientierung oder zur Erreichung der Berufsreife oder auch zur Integration junger Menschen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss in den Arbeitsmarkt, die Produktionsschule durchaus ihren Platz hat. Die Integrationserfolge dieser Schulen hier in Mecklenburg-Vorpommern beweisen, dass sich die Produktionsschule mit ihren anderen Lern-, Lebens- und Arbeitsformen durchaus im Vergleich zu anderen Maßnahmen behaupten kann und Zukunft haben wird. In immer mehr Ländern der Europäischen Union entstehen nun solche Produktionsschulen, weil das gemeinsame arbeiten und lernen in einer solchen Art und Weise mit einander verknüpft wird, dass sich junge Menschen in diesen Schulen offensichtlich auch sozial stabilisieren und anschließend klarer erkennen können, wo ihr Lebensweg weiter verlaufen wird.
 

Nähere Angaben zu den Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auch auf dieser Internetseite: www.produktionschulen-mv.de oder auf den Seiten des Bundesverbandes http://bv-produktionsschulen.de/
zurück                                                        Ihre Meinung zu diesem Artikel