Claus Wergin                                                                                                                                                                                             Januar 2008

 
 

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Teil 1 - Das Landesprogramm „Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“

Inhalt:
1. Eine Vorgeschichte ohne glückliches Ende und was wir in Mecklenburg-Vorpommern daraus gelernt haben
2. Neuanfang,  eine alte Idee setzt sich durch
3. Der Aufbau der sechs Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern

4. Fachpolitische Intentionen zum Auf- und Ausbau der Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern
 
 

Eine Vorgeschichte ohne glückliches Ende und was wir in Mecklenburg-Vorpommern daraus gelernt haben

Eigentlich waren mit dem Aufbau und der Neustrukturierung der Jugendhilfe sowie der Arbeitsverwaltung  nach 1990 die Bedingungen in den Neuen Bundesländern ideal, die in Dänemark gelingende Produktionsschulpädagogik in diesem neuen Teil Deutschlands anzusiedeln. Der Auf- und Ausbau von Träger der freien Jugendhilfe und der Jugendberufshilfe stand noch am Anfang und auf gewachsene Trägerstrukturen und bewährte Förderwege, wie sie sich über viele Jahre in den alten Bundesländern etabliert hatten, hätte man im östlichen Teil der Republik keine Rücksicht nehmen müssen. Ebenso waren die Erfahrungen mit der polytechnischen Bildung und mit der zentralen Berufsausbildung in Kooperation mit Betrieben und Genossenschaften eine mögliche pädagogische Voraussetzung, um an die Tradition produktiven Lernen, wie sie seit vielen Jahren in Dänemark Erfolg zeigte, anzuknüpfen.
Diese Überlegungen, eine gewisse Aufbruchsstimmung und wohl auch eine Portion Unzufriedenheit mit der Jugendberufshilfe in den alten Länder, muss den Internationalen Bund (IB) bewogen haben, zu Beginn des Jahres 1991 der Abteilung Jugend und Sport im damaligen Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, erste Überlegungen zum Aufbau einer Produktionsschule nach dänischem Vorbild vorzutragen. Praktiker aus der Berufsausbildung und der Jugendberufshilfe des IB in Schleswig-Holstein sowie erfahrene Verbandsfunktionäre und ein in der Berufspädagogik anerkannter Wissenschaftler unterbreiteten gemeinsam mit dänischen Kollegen einen so detaillierten Vorschlag zum Aufbau einer Produktionsschule, dass die Jugendverwaltung des Landes Interesse zeigte und aus regionalpolitischen Erwägungen einen Standort im östlichen Landkreis Uecker-Randow vorschlug. Im Dorf Rothenklempenow, östlich von Pasewalk, kurz vor der polnischen Stadt Stettin gab es zur DDR-Zeit ein Ferienlager auf dem Grundstück einer ehemaligen Guts- und Schlossanlage. Der örtliche Bürgermeister, die Gemeindevertreter aber auch die in der Kreisverwaltung Verantwortlichen ließen sich von dem Vorschlag begeistern, die nunmehr ungenutzte Liegenschaft mit Hilfe des Landes wieder zu einem Ort für junge Menschen, einer Produktionsschule, auszubauen. Dänische Kollegen und Architekten verstanden es, die regionalen Größen für dieses Vorhaben zu begeistern.
Auch auf Landesebene wurde zeitnah eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Aufbau einer solchen Produktionsschule in Rothenklempenow geschaffen. Das Dorf selbst wurde in die Sanierungsplänen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung aufgenommen, so dass für Um- und Neubausanierung alter Gebäude, Werkstätten und Flächen Investitionsmittel zur Verfügung standen. Das damalige Innen-, Landwirtschafts- und Bauministerium des Landes begleiteten diesen Prozess unter Federführung des damaligen Kultusministeriums (Oberste Landesjugendbehörde). Investitionsmittel aus unterschiedlichen Programmen in Höhe von über 12 Mio. DM wurden über viele Jahre zur Sanierung eines alten Gutshauses, anliegender Ställe und Werkstätten, zum Aufbau eines Internates, für Gemeinschaftsräume und für die Parkanlage aufgewendet. Das Dorf Rothenklempenow blühte regelrecht auf und viele Mitwirkenden sahen dem Aufbau einer Produktionsschule sehr hoffnungsvoll entgegen.
Im Gegensatz zur Investitionsförderung wurden bei der Gewinnung von laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten kaum Fortschritte gemacht. Die Finanzierung dieser Produktionsschule war nicht sicherzustellen. Der Landkreis Uecker-Randow, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, kam als alleiniger Finanzier der Produktionsschule schnell an das Ende seiner Möglichkeiten. Alle Vermittlungs- und Beratungsversuche des Landes, auch weitere örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe an der Finanzierung dieser Schule mitzubeteilen, blieben erfolglos. Die Kostenregelungen im Jugendhilferecht über die §§ 27 SGB VIII ff. waren nicht geeignet, eine laufende Finanzierung des Betriebes sicherzustellen. Auch stellte sich alsbald heraus, dass alle Landkreise einen gewissen Egoismus bei der Finanzierung ihrer eigenen Träger der freien Jugendhilfe und insbesondere bei der Finanzierung der Hilfen zur Erziehung entwickelt hatten und nicht bereit waren, Förderfälle mit Fachleistungsstunden für junge Menschen an andere Kreise abzutreten. Ebenso entwickelte es sich misslich, dass von Beginn an die regionale Arbeitsverwaltung dem Vorhaben, eine Produktionsschule aufzubauen, kritisch gegenüber stand und alle ihre Unterstützungskraft auf die außer- und überbetriebliche Ausbildung konzentrierte. Auf dem Hintergrund dieser schwierigen Ausgangslange verringert sich die Anzahl der jungen Menschen in dieser erster Produktionsschule Rothenklempenow sehr schnell und drohte für den engagierten Träger und für alle mitfinanzierenden Investoren zu einem Fiasko zu werden. Die Schule war äußerlich noch gar nicht richtig fertiggestellt, da musste der erste Träger bereits aufgeben und die Aussicht, eine vergleichbare Schule, wie sie inzwischen in Dänemark durch Gesetzt geregelt waren, aufzubauen, wurde langsam bezweifelt.
Glücklicher Weise konnte bereits Ende der 90ziger Jahre mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds und eines neuen freien Trägers die Jugendberufshilfe in Rothenklempenow fortgesetzt werden. Zwar gab es in den Folgejahren in Rothenklempenow keine Produktionsschule, aber arbeitsweltbezogene Jugendhilfe wurde dennoch im Sinne der Zweckbindung der Investitionsförderung umgesetzt. Mehrere kleine Projekte entstanden nun in Rothenklempenow und waren so in der gemeinsamen Finanzierung zwischen Europäischem Sozialfonds und SGB III abrechenbar.

Was haben wir nun Mecklenburg-Vorpommern aus dem glücklosen Ende des ersten Aufbaus einer Produktionsschule gelernt?
• Ein Standort ist entscheidend. Die örtlich Verantwortlichen in der Gemeinde und dem Landkreis haben über vielen Jahre mit Geduld, Rat, persönlicher Vermittlung und finanzieller Hilfe den Aufbau unterstützt und auch in kritischen Situationen ihr Wort gehalten.
• Das SGB VIII (KJHG) und insbesondere die §§ 13 sowie 27ff, sind keine sichere Grundlage, um den laufenden Betrieb einer Produktionsschule über mehrere Jahre verlässlich zu finanzieren.
• Die Mittel  und Instrumente der Arbeitsverwaltung – und das gilt sowohl für das SGB III als auch für das neue SGB II – sind immer maßnahmeorientiert und können nur sehr befristet oder projektbezogen eine Produktionsschule finanzieren.
• Wer Produktionsschulen zu einem regulären Bestandteil der Jugendberufshilfe machen will, braucht für einen langen Zeitraum Finanzierungssicherheit und verlässliche Kontinuität in der Unterstützung.
 

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Nähere Angaben zu den Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auch auf dieser Internetseite: www.produktionschulen-mv.de oder auf den Seiten des Bundesverbandes http://bv-produktionsschulen.de/