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Inhalt:
1. Eine Vorgeschichte ohne glückliches Ende und was wir in Mecklenburg-Vorpommern
daraus gelernt haben
2. Neuanfang, eine alte Idee setzt sich durch
3. Der Aufbau der sechs Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern
Eine Vorgeschichte ohne glückliches Ende und was wir in Mecklenburg-Vorpommern daraus gelernt haben
Eigentlich waren mit dem Aufbau und der Neustrukturierung der Jugendhilfe
sowie der Arbeitsverwaltung nach 1990 die Bedingungen in den Neuen
Bundesländern ideal, die in Dänemark gelingende Produktionsschulpädagogik
in diesem neuen Teil Deutschlands anzusiedeln. Der Auf- und Ausbau von
Träger der freien Jugendhilfe und der Jugendberufshilfe stand noch
am Anfang und auf gewachsene Trägerstrukturen und bewährte Förderwege,
wie sie sich über viele Jahre in den alten Bundesländern etabliert
hatten, hätte man im östlichen Teil der Republik keine Rücksicht
nehmen müssen. Ebenso waren die Erfahrungen mit der polytechnischen
Bildung und mit der zentralen Berufsausbildung in Kooperation mit Betrieben
und Genossenschaften eine mögliche pädagogische Voraussetzung,
um an die Tradition produktiven Lernen, wie sie seit vielen Jahren in Dänemark
Erfolg zeigte, anzuknüpfen.
Diese Überlegungen, eine gewisse Aufbruchsstimmung und wohl auch
eine Portion Unzufriedenheit mit der Jugendberufshilfe in den alten Länder,
muss den Internationalen Bund (IB) bewogen haben, zu Beginn des Jahres
1991 der Abteilung Jugend und Sport im damaligen Kultusministerium des
Landes Mecklenburg-Vorpommern, erste Überlegungen zum Aufbau einer
Produktionsschule nach dänischem Vorbild vorzutragen. Praktiker aus
der Berufsausbildung und der Jugendberufshilfe des IB in Schleswig-Holstein
sowie erfahrene Verbandsfunktionäre und ein in der Berufspädagogik
anerkannter Wissenschaftler unterbreiteten gemeinsam mit dänischen
Kollegen einen so detaillierten Vorschlag zum Aufbau einer Produktionsschule,
dass die Jugendverwaltung des Landes Interesse zeigte und aus regionalpolitischen
Erwägungen einen Standort im östlichen Landkreis Uecker-Randow
vorschlug. Im Dorf Rothenklempenow, östlich von Pasewalk, kurz vor
der polnischen Stadt Stettin gab es zur DDR-Zeit ein Ferienlager auf dem
Grundstück einer ehemaligen Guts- und Schlossanlage. Der örtliche
Bürgermeister, die Gemeindevertreter aber auch die in der Kreisverwaltung
Verantwortlichen ließen sich von dem Vorschlag begeistern, die nunmehr
ungenutzte Liegenschaft mit Hilfe des Landes wieder zu einem Ort für
junge Menschen, einer Produktionsschule, auszubauen. Dänische Kollegen
und Architekten verstanden es, die regionalen Größen für
dieses Vorhaben zu begeistern.
Auch auf Landesebene wurde zeitnah eine interministerielle Arbeitsgruppe
zum Aufbau einer solchen Produktionsschule in Rothenklempenow geschaffen.
Das Dorf selbst wurde in die Sanierungsplänen der Städtebauförderung
und der Dorferneuerung aufgenommen, so dass für Um- und Neubausanierung
alter Gebäude, Werkstätten und Flächen Investitionsmittel
zur Verfügung standen. Das damalige Innen-, Landwirtschafts- und Bauministerium
des Landes begleiteten diesen Prozess unter Federführung des damaligen
Kultusministeriums (Oberste Landesjugendbehörde). Investitionsmittel
aus unterschiedlichen Programmen in Höhe von über 12 Mio. DM
wurden über viele Jahre zur Sanierung eines alten Gutshauses, anliegender
Ställe und Werkstätten, zum Aufbau eines Internates, für
Gemeinschaftsräume und für die Parkanlage aufgewendet. Das Dorf
Rothenklempenow blühte regelrecht auf und viele Mitwirkenden sahen
dem Aufbau einer Produktionsschule sehr hoffnungsvoll entgegen.
Im Gegensatz zur Investitionsförderung wurden bei der Gewinnung
von laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten kaum Fortschritte gemacht.
Die Finanzierung dieser Produktionsschule war nicht sicherzustellen. Der
Landkreis Uecker-Randow, als örtlicher Träger der öffentlichen
Jugendhilfe, kam als alleiniger Finanzier der Produktionsschule schnell
an das Ende seiner Möglichkeiten. Alle Vermittlungs- und Beratungsversuche
des Landes, auch weitere örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe an der Finanzierung dieser Schule mitzubeteilen, blieben erfolglos.
Die Kostenregelungen im Jugendhilferecht über die §§ 27
SGB VIII ff. waren nicht geeignet, eine laufende Finanzierung des Betriebes
sicherzustellen. Auch stellte sich alsbald heraus, dass alle Landkreise
einen gewissen Egoismus bei der Finanzierung ihrer eigenen Träger
der freien Jugendhilfe und insbesondere bei der Finanzierung der Hilfen
zur Erziehung entwickelt hatten und nicht bereit waren, Förderfälle
mit Fachleistungsstunden für junge Menschen an andere Kreise abzutreten.
Ebenso entwickelte es sich misslich, dass von Beginn an die regionale Arbeitsverwaltung
dem Vorhaben, eine Produktionsschule aufzubauen, kritisch gegenüber
stand und alle ihre Unterstützungskraft auf die außer- und überbetriebliche
Ausbildung konzentrierte. Auf dem Hintergrund dieser schwierigen Ausgangslange
verringert sich die Anzahl der jungen Menschen in dieser erster Produktionsschule
Rothenklempenow sehr schnell und drohte für den engagierten Träger
und für alle mitfinanzierenden Investoren zu einem Fiasko zu werden.
Die Schule war äußerlich noch gar nicht richtig fertiggestellt,
da musste der erste Träger bereits aufgeben und die Aussicht, eine
vergleichbare Schule, wie sie inzwischen in Dänemark durch Gesetzt
geregelt waren, aufzubauen, wurde langsam bezweifelt.
Glücklicher Weise konnte bereits Ende der 90ziger Jahre mit Hilfe
des Europäischen Sozialfonds und eines neuen freien Trägers die
Jugendberufshilfe in Rothenklempenow fortgesetzt werden. Zwar gab es in
den Folgejahren in Rothenklempenow keine Produktionsschule, aber arbeitsweltbezogene
Jugendhilfe wurde dennoch im Sinne der Zweckbindung der Investitionsförderung
umgesetzt. Mehrere kleine Projekte entstanden nun in Rothenklempenow und
waren so in der gemeinsamen Finanzierung zwischen Europäischem Sozialfonds
und SGB III abrechenbar.
Was haben wir nun Mecklenburg-Vorpommern aus dem glücklosen Ende
des ersten Aufbaus einer Produktionsschule gelernt?
• Ein Standort ist entscheidend. Die örtlich Verantwortlichen
in der Gemeinde und dem Landkreis haben über vielen Jahre mit Geduld,
Rat, persönlicher Vermittlung und finanzieller Hilfe den Aufbau unterstützt
und auch in kritischen Situationen ihr Wort gehalten.
• Das SGB VIII (KJHG) und insbesondere die §§ 13 sowie 27ff,
sind keine sichere Grundlage, um den laufenden Betrieb einer Produktionsschule
über mehrere Jahre verlässlich zu finanzieren.
• Die Mittel und Instrumente der Arbeitsverwaltung – und das
gilt sowohl für das SGB III als auch für das neue SGB II – sind
immer maßnahmeorientiert und können nur sehr befristet oder
projektbezogen eine Produktionsschule finanzieren.
• Wer Produktionsschulen zu einem regulären Bestandteil der Jugendberufshilfe
machen will, braucht für einen langen Zeitraum Finanzierungssicherheit
und verlässliche Kontinuität in der Unterstützung.
Nähere Angaben zu den Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auch auf dieser Internetseite: www.produktionschulen-mv.de oder auf den Seiten des Bundesverbandes http://bv-produktionsschulen.de/